Wie bekommt man eine Psychotherapie?

Wie bekommt man eine Psychotherapie?

Die Entscheidung, eine Psychotherapie zu beginnen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Heilung oder zur Besserung Ihrer Symptome. Allerdings ist vielen Betroffenen nicht klar, welche Schritte zu unternehmen sind, bevor man eine Psychotherapie beginnen kann. Denn anders als bei der Verschreibung von Krankengymnastik oder Massagen ist es nicht damit getan, mit einem Rezept zum nächstbesten Therapeuten zu gehen. Das beginnt schon mit der notwendigen Bewilligung durch die eigene Krankenversicherung. Auch die Suche nach dem richtigen Therapeuten erfordert mehr Aufwand, als einen Blick ins Telefonbuch. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine Psychotherapie beantragen und erhalten.

 Erste Anlaufstelle: Hausarzt
Obwohl nicht zwingend erforderlich, ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle für die meisten Patienten. Hat man keinen Hausarzt oder hat zum eigenen Hausarzt kein Vertrauen, kann man sich auch direkt an einen psychiatrischen Facharzt (Psychiater) oder an einen Psychologischen Psychotherapeuten wenden. Manche Ärzte haben auch eine Zusatzqualifikation für Psychotherapie erworben und bieten neben ihren „normalen“ ärztlichen Leistungen auch Psychotherapie an. In diesem Fall können Sie eine Psychotherapie auch direkt bei dem behandelnden Arzt beginnen.

Brauche ich eine Überweisung von einem Arzt?
Nein, Sie können auch direkt einen Psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen, ohne eine Überweisung eines Arztes zu haben. In den meisten Fällen wird es aber nicht so sein, dass der Psychotherapeut Ihre erste Anlaufstelle ist. Die meisten Patienten suchen zunächst ihren Hausarzt auf, der dann in vielen Fällen eine Überweisung zu einem Psychiater oder Psychotherapeuten vornimmt. Aber wie gesagt: Notwendig ist das nicht.

Wartezeiten
Der Bedarf an Psychotherapeuten übersteigt das Angebot bei Weitem. Aus diesem Grund haben fast alle Therapeuten sehr lange Wartelisten. Die Wartezeit für einen ersten Termin kann durchaus mehrere Monate betragen. Leider betrifft das in erster Linie gesetzlich versicherte Patienten. Privatpatienten und Selbstzahler müssen in der Regel weniger lang warten.

Tipp:
Die Wartezeiten in ländlichen Gegenden sind meist länger als in der Großstadt. Insbesondere in Städten, in denen sich Universitäten oder andere Einrichtungen befinden, die Psychotherapeuten ausbilden, gibt es ein deutlich größeres Angebot an Therapeuten. Unter Umständen lohnt es sich deshalb, es dort zu versuchen und die längere Anfahrt in Kauf zu nehmen.

Dringende Fälle
In dringenden Fällen, insbesondere bei Suizidgefahr kann Ihr behandelnder Arzt Ihnen dabei helfen, schnellstmöglich Hilfe zu erhalten. Im Zweifelsfalle nimmt jedes Krankenhaus mit einer psychiatrischen Abteilung einen suizidgefährdeten Patienten jederzeit auf.

Zu welchem Therapeuten soll ich gehen?
Grundsätzlich gilt, dass Patienten die 18 Jahre oder älter sind, einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung aufsuchen sollten. Patienten, die jünger sind, sind bei einem Kinder- und Jugendtherapeuten besser aufgehoben. Alternativ zu niedergelassenen Therapeuten bieten auch viele Ambulanzen psychiatrischer oder psychosomatischer Kliniken, Therapien an. Ebenso die Ambulanzen von Krankenhäusern mit psychiatrischen Abteilungen. Beratungsstellen oder psychologische Beratungsdienste bieten oftmals kostenlose Beratungen an.

 

Wie finde ich einen Therapeuten?
Unter Umständen kann Ihr Hausarzt oder Psychiater Ihnen einen Therapeuten empfehlen. Insbesondere Psychiater kennen die Therapeuten in der Umgebung in der Regel so gut, dass sie wissen, welcher Therapeut zu Ihnen oder zu Ihrer speziellen Problematik passen könnte. Darüber hinaus haben sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die verschiedenen Therapeutenverbände Adresslisten mit Therapeuten. Die entsprechenden Adressen finden Sie im Beitrag „Wichtige Adressen“.

Informationen über Therapeuten finden Sie auch im Internet. Sowohl in spezialisierten Internetforen als auch auf sogenannten Bewertungsportalen finden Sie Informationen über bestimmte Therapeuten. Aber Vorsicht: Im Internet wird viel gemeckert und es melden sich vor allem die unzufriedenen Patienten zu Wort. Diese Informationen sind also mit Vorsicht zu genießen.

Beantragung der Kostenübernahme
Die Abrechnung mit der Krankenkasse oder Krankenversicherung läuft im Falle einer Psychotherapie ein wenig anders, als beim normalen Arztbesuch. Die Krankenkasse muss die Therapie genehmigen, damit Sie sicher sein können, dass sie auch die Kosten für die Behandlung übernimmt. Abgesehen von den sogenannten probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) sollte man keine Psychotherapie beginnen, ohne dass diese Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Einzige Ausnahme: Wer die Therapie aus eigener Tasche zahlt, benötigt diese Zusage zur Kostenübernahme natürlich nicht.

Was ist, wenn man schon einmal eine Psychotherapie gemacht hat?
Auch wer bereits eine Psychotherapie gemacht hat, kann eine weitere Therapie beantragen. Es gelten im Prinzip die gleichen Voraussetzungen wie beim Beantragen einer ersten Psychotherapie. Je nach Krankenversicherer kann es aber Unterschiede geben, wenn die erste Therapie weniger als zwei Jahre zurückliegt. Möglicherweise muss der Antrag dann gesondert von einem Gutachter geprüft werden. Entsprechende Informationen erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung. In der Regel kennt auch der Therapeut, der den Antrag stellt, die entsprechenden Regelungen.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
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Psychotherapie: Wann und was zahlt die Krankenkasse?

Psychotherapie: Wann und was zahlt die Krankenkasse?

Im Normalfall werden die Kosten für eine notwendige psychotherapeutische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzungen sind, dass es sich um eine Störung handelt, die in den sogenannten Psychotherapie-Richtlinien aufgeführt ist. Depressionen gehören in jedem Fall dazu.
Die Richtlinien wurden vom Bundesausschuss der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen entwickelt. In ihnen sind alle Störungen aufgeführt, für deren psychotherapeutische Behandlung die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen

Damit die Kosten für die Behandlung übernommen werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Ein zugelassener Arzt oder Psychotherapeut muss eine entsprechende Diagnose stellen (Indikation).
Die Behandlung muss sinnvoll erscheinen.

Es muss sich um ein anerkanntes Therapieverfahren handeln, das von den Krankenkassen zu gelassen ist (Richtlinienverfahren). Zur Zeit trifft das auf die folgenden Therapieverfahren zu:

Die Therapie muss von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder von einem Arzt mit Psychotherapie als Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

Analytische Psychotherapie
In der Regel 160 Therapiesitzungen. Maximal 300 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

 

Tiefenpsychologische Psychotherapie
In der Regel 50 Therapiesitzungen. Maximal 100 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

 

Verhaltenstherapie
In der Regel etwa 45 Therapiesitzungen. Maximal 80 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

In jedem Fall übernommen werden 5 – 8 sogenannte „probatorische Sitzungen“. Dabei handelt es sich um Testsitzungen, in denen der Patient herausfinden kann, ob der entsprechende Therapeut der richtige für ihn ist.

Ist die psychotherapeutische Behandlung von der Krankenkasse genehmigt, fallen für die gesetzlich Versicherten keine Kosten an. Bringen Sie zur Behandlung einfach Ihre Krankenversicherungskarte mit. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten vom Therapeuten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Rechnungsbetrag wird dann – wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – von der jeweiligen Krankenversicherung erstattet.

Was die Krankenkasse nicht bezahlt:

Nicht zugelassene Therapieverfahren
Dazu zählen zum Beispiel Gesprächstherapie, Systemische Therapie oder Hypnotherapie.

Coachings
Darunter versteht man Trainings, bei denen bestimmte Fähigkeiten erlernt werden sollen. Coachings gibt es für viele Bereiche. Diese reichen vom Bewerbungstraining über freies Sprechen bis hin zum Flirt-Coaching.

Beratungen
Ganz gleich, ob Lebensberatung, Erziehungsberatung, Eheberatung oder Sexualberatung. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Paartherapien
Die Kosten für die Einbeziehung des Partners in eine Therapie werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie Teil einer Psychotherapie ist, für die die Kasse die Erstattung zugesichert hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zu einzelnen Sitzungen auch Familienmitglieder hinzugebeten werden.

Beachten Sie bitte, dass auch für zugelassene Verfahren ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung gestellt werden muss. Erst wenn dieser positiv beschieden wurde, kann die eigentliche Therapie beginnen.

Private Krankenversicherung
Für privat versicherte Patienten treffen unter Umständen andere Regelungen zu. Ob und welche psychotherapeutischen Leistungen von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt von der Art des abgeschlossenen Versicherungsvertrags ab. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können private Versicherungen Psychotherapie aus ihren Verträgen ausschließen. Beinhaltet der eigene Vertrag einen solchen Ausschluss, muss der Versicherte die Kosten für die Therapie selbst tragen. Einzelheiten dazu können Sie Ihrer Versicherungspolice entnehmen oder bei Ihrem Versicherer erfragen.

Nicht versicherte Patienten
Wer nicht krankenversichert ist und nachweislich die Kosten für eine notwendige Behandlung nicht selbst tragen kann,sollte Kontakt zum Sozialamt aufnehmen.Nach Bewilligung eines entsprechenden Antrags können die Kosten für eine Therapie übernommen werden.

Kostenlose Alternativen
Für Fälle, in denen eine Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung nicht möglich und eine private Abrechnung keine Alternative ist, gibt es zum Beispiel die Psychologischen Beratungsstellen der Caritas oder der Diakonie. Auch die sozialpsychiatrischen Dienste der einzelnen Bundesländer sind eine gute Anlaufstelle, wenn es um Probleme von nicht versicherten Patienten geht. 

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Wer darf Psychotherapie anbieten?

Wer darf Psychotherapie anbieten?

In Deutschland ist es gesetzlich genau geregelt, welche Ausbildungen und Qualifikationen notwendig sind, um Psychotherapie anbieten zu dürfen. Allerdings ist es für den Laien nicht ganz einfach, die unterschiedlichen Angebote und Qualifikationen zu unterscheiden. Im Folgenden finden Sie eine Liste aller Berufsgruppen, die in Deutschland Psychotherapie anbieten dürfen.

Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten haben in der Regel einen Studienabschluss als Diplompsychologe oder einen entsprechenden Masterabschluss erworben. Sie haben eine zusätzliche Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert. Psychologische Psychotherapeuten sind keine Ärzte, können also zum Beispiel keine Medikamente verschreiben. Zugelassene niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten können mit Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen abrechnen. Eine Überweisung vom Psychiater oder Hausarzt ist nicht notwendig.

Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
Kinder- und Jugendpsychotherapeuten behandeln Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 21 Jahre alt sind. Viele Kinder- und Jugendpsychotherapeuten haben die gleiche universitäre Ausbildung wie die Psychologischen Psychotherapeuten, haben jedoch eine Weiterbildung mit dem Schwerpunkt auf der Therapie von Kindern und Jugendlichen absolviert. Andere haben ihre Therapeutenausbildung nach Abschluss eines Studiums der Pädagogik, Sozialpädagogik oder anderer sozialwissenschaftlicher Fächer absolviert.

Fachärzte, deren Ausbildung Psychotherapie beinhaltet
Dazu zählen die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Viele Patienten gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Psychiater automatisch berechtigt ist, Psychotherapie anzubieten. Das ist aber nicht immer der Fall. Auch wenn Psychiater eine fundierte Ausbildung in Bezug auf psychische Erkrankungen haben, dürfen nicht alle automatisch auch Psychotherapie anbieten. Psychotherapie war früher nicht Bestandteil der Ausbildung. Psychiater, die in dieser Zeit ausgebildet wurden, erlangen die Berechtigung erst durch eine Zusatzausbildung für Psychotherapie. Erst seit einigen Jahren gehört Psychotherapie zur Facharztausbildung für Psychiatrie. Die Berufsbezeichnung lautet dann zum Beispiel „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“.

Ärzte mit einer Zusatzausbildung in Psychotherapie
Ärzte aus anderen Fachrichtungen können eine Zusatzausbildung in Psychotherapie bzw. in „fachgebundener Psychotherapie“ machen. Sie sind dann ebenfalls berechtigt, Psychotherapie anzubieten. Während Ärzte mit Zusatzausbildung früher alle Formen psychischer Erkrankungen therapieren durften, schränken die neuen Weiterbildungsverordnungen die Psychotherapie auf Erkrankungen aus dem eigenen Fachgebiet des Arztes ein.

Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie
Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen in Deutschland Psychotherapie anbieten. Allerdings können sie in der Regel nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Ausnahmen (zum Beispiel, wenn nachweisbar kein zugelassener Therapeut in absehbarer Zeit einen Therapieplatz anbieten kann) müssen von der Krankenkasse zunächst genehmigt werden.

Berechtigung ist nicht gleich Kassenzulassung!
Eine Berechtigung, Psychotherapie anbieten zu dürfen, darf nicht mit einer Krankenkassenzulassung verwechselt werden. Es gibt eine Reihe von Psychotherapeuten, die zwar die Berechtigung zur Psychotherapie, nicht aber eine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung haben. Außer in Ausnahmefällen muss der Patient die Kosten für die Behandlung bei diesen Therapeuten selbst tragen.

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Unterliegen Psychotherapeuten der Schweigepflicht?

Unterliegen Psychotherapeuten der Schweigepflicht?

Ja, nach § 203 des Strafgesetzbuchs und nach § 8 der Berufsordnung für Psychologische Psychotherapeuten sind Psychotherapeuten dazu verpflichtet, Stillschweigen über alle persönlichen Informationen und Daten ihrer Patienten zu wahren. Das gilt im Übrigen auch gegenüber Ihrer Krankenversicherung und gegenüber Ihrem Arbeitgeber. An die Schweigepflicht sind nicht nur die Psychotherapeuten gebunden, sondern auch deren Angestellte wie Praxishelfer oder Sekretäre bzw. Sekretärinnen.

Ausnahmen:
In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Suizidgefahr des Patienten oder, wenn eine ernsthafte Gefahr für andere droht, darf der Therapeut seine Schweigepflicht brechen. Das Gleiche gilt, wenn schwere Straftaten begangen wurden, angekündigt wurden oder zu befürchten sind.

Ist der Patient noch minderjährig, liegt es im Ermessen des Therapeuten, ob die Information der Erziehungsberechtigten für eine erfolgreiche Behandlung erforderlich oder unter Umständen auch hinderlich ist. Letzteres könnte zum Beispiel im Fall eines Kindesmissbrauchs der Fall sein.

Patienten können den Therapeuten auch selbst von seiner Schweigepflicht gegenüber bestimmten Personen entbinden. Das macht zum Beispiel Sinn, wenn auch Gespräche zwischen dem Therapeuten und Familienangehörigen (zum Beispiel mit dem Partner, den Kindern, oder Eltern) stattfinden sollen. Eine solche Entbindung von der Schweigepflicht sollte zur Absicherung von Therapeut und Patient immer schriftlich erfolgen.

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Schlafentzug (Wachtherapie) bei Depressionen

Schlafentzug (Wachtherapie) bei Depressionen

Dabei handelt es sich um eine Behandlungsform, die in der Regel bei stationären Aufenthalten in der Klinik durchgeführt wird. Sie kann aber auch zu Hause vom Patienten selbst durchgeführt werden. Der Begriff „Schlafentzug“ wirkt auf den ersten Blick ein wenig bedrohlich, weshalb die Bezeichnung „Wachtherapie“ bevorzugt wird.

 Eine Wachtherapie wird meist in der Form eines partiellen Schlafentzugs durchgeführt. Dabei wird nur auf den Schlaf in der zweiten Nachthälfte verzichtet. Die Patienten werden um 2:00 Uhr morgens geweckt und bleiben dann auch wach. Bei mindestens der Hälfte der Patienten tritt dann am Tage eine spürbare Verbesserung der Stimmung ein. Diese hält den Tag über an. Bei etwa 15 % der Patienten bleibt die verbesserte Stimmung über einen längeren Zeitraum bestehen, bei den meisten klingt sie aber nach dem nächsten normalen Nachtschlaf wieder ab.

Trotzdem ist die Wachtherapie für viele Patienten eine große Hoffnung. Oftmals erleben sie dadurch nach langer Zeit zum ersten Mal wieder, dass sie sich besser fühlen können. Dazu kommt, dass das Mittel der Wachtherapie jedem Patienten immer zur Verfügung steht. Die Patienten erleben also, dass sie selbst ihre Stimmung beeinflussen können. Sie schöpfen Hoffnung und bekommen ein Gefühl der Selbstwirksamkeit. Ein nicht zu unterschätzender positiver Effekt! Ein weiterer Pluspunkt der Wachtherapie ist, dass sich die Wirkung sofort zeigt. Die Patienten müssen also nicht wochenlang auf eine Wirkung warten, wie zum Beispiel beim Einsatz von Antidepressiva.

Einige Therapeuten empfehlen eine anschließende Schlafphasenverlagerung, um die positiven Effekte länger aufrechtzuerhalten. Dabei legt sich der Patient nach der Wachtherapie an den folgenden Tagen bereits früher schlafen. Beginnend bei etwa 16:00 Uhr wird der Zeitpunkt des Schlafengehens jeden Tag um eine Stunde weiter nach hinten geschoben. So lange, bis die normale Schlafenszeit um 22:00 Uhr oder 23:00 wieder erreicht ist. Die erste Durchführung einer Wachtherapie sollte unter Aufsicht, am besten in einer Klinik, stattfinden. Später kann der Patient diese auch alleine zu Hause durchführen.

Tipps zur Wachtherapie:

Kein Mittagsschläfchen
Man sollte vermeiden, tagsüber nach der verkürzten Nacht zu schlafen. Oft macht schon ein kurzer Schlaf am Tag die positiven Effekte wieder zunichte.

Angenehme Tätigkeiten suchen
Damit das frühe Aufstehen und Wachbleiben leichter fällt, sollte man sich für diese Zeit etwas Angenehmes vornehmen. Manchen Patienten fällt das Aufstehen leichter, wenn Sie es mit einer angenehmen Vorstellung (zum Beispiel Aufbruch zu einer Urlaubsreise) verbinden.

Eine Wachtherapie hilft sowohl Patienten mit schweren als auch leichteren Depressionen. Sie kann problemlos zwei Mal pro Woche durchgeführt werden.

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Elektrokrampftherapie (EKT) bei Depressionen

Elektrokrampftherapie (EKT) bei Depressionen

Bei der Elektrokrampftherapie (korrekt: Elektrokonvulsionstherapie) handelt es sich um ein Therapieverfahren, das (selten) zur Behandlung bestimmter schwerer psychischer Erkrankungen angewendet wird. Bei depressiven Patienten kommt die EKT fast ausschließlich bei schweren wahnhaften Depressionen zum Einsatz, sowie bei solchen, bei denen andere Formen der Therapie erfolglos waren. Die Behandlungsmethode ist umstritten, da nach Ansicht vieler Mediziner ihre Wirksamkeit und ihr Nutzen in Relation zu den Nebenwirkungen nicht ausreichend belegt sind.

Bei einer EKT-Behandlung wird im Gehirn des Patienten unter kontrollierten Bedingungen mithilfe elektrischer Ströme ein epileptischer Anfall („Heilkrampf“) ausgelöst. Der Patient befindet sich dabei unter Narkose. Muskelentspannende Medikamente verhindern Verletzungen durch Muskelkrämpfe.

Risiken und Nebenwirkungen
Das Risiko einer „schweren Komplikation“ wird mit 1: 50.000 angegeben. Es ist damit in etwa genauso groß wie bei einer kleineren operativen Behandlung unter Narkose (z. B. eine Zahnbehandlung). Die Nebenwirkungen wie Orientierungsprobleme und Gedächtnisprobleme sind meist vorübergehend. Gedächtnisprobleme treten vor allem für die Zeitpunkte kurz vor und/oder kurz nach der Behandlung auf. Bei etwa einem von 200 Patienten bleiben sie länger bestehen.

Behandlung
Die Behandlung besteht meist aus mehreren Einzelbehandlungen (6 – 12) innerhalb von einigen Wochen. Der ausgelöste Krampfanfall dauert jeweils etwa 30 – 90 Sekunden.
Die Patienten können noch am gleichen Tag das Bett verlassen und normalen Aktivitäten nachgehen. Die Behandlung kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.

Fazit
Die EKT ist keine Standardbehandlung bei der Behandlung von Depressionen. Sie kommt nur in besonders schweren Fällen zum Einsatz und wird relativ selten angewendet (in Deutschland werden jährlich nur etwa 4000 Patienten behandelt). Für Patienten, die unter schweren Depressionen leiden und bei denen andere Therapieformen versagen, kann eine EKT-Behandlung die richtige Lösung sein. Es gibt nicht wenige Fälle, bei denen nach vielen fehlgeschlagenen Therapieversuchen die EKT zu deutlichen Verbesserungen geführt hat.

Der Patient selbst bekommt von der direkten Behandlung übrigens nichts mit. Auch ist die Behandlung heute viel sanfter als noch vor wenigen Jahrzehnten. Etwaige Ängste, z. B. aufgrund von drastischen Darstellungen in Filmen dieser Zeit sind unbegründet. Eine eingehende Beratung und Aufklärung ist Voraussetzung für jede Behandlung. Das Einverständnis des Patienten ist bis auf sehr wenige Ausnahmefälle immer erforderlich.

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