In Deutschland ist es gesetzlich genau geregelt, welche Ausbildungen und Qualifikationen notwendig sind, um Psychotherapie anbieten zu dürfen. Allerdings ist es für den Laien nicht ganz einfach, die unterschiedlichen Angebote und Qualifikationen zu unterscheiden. Im Folgenden finden Sie eine Liste aller Berufsgruppen, die in Deutschland Psychotherapie anbieten dürfen.

Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten haben in der Regel einen Studienabschluss als Diplompsychologe oder einen entsprechenden Masterabschluss erworben. Sie haben eine zusätzliche Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert. Psychologische Psychotherapeuten sind keine Ärzte, können also zum Beispiel keine Medikamente verschreiben. Zugelassene niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten können mit Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen abrechnen. Eine Überweisung vom Psychiater oder Hausarzt ist nicht notwendig.

Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
Kinder- und Jugendpsychotherapeuten behandeln Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 21 Jahre alt sind. Viele Kinder- und Jugendpsychotherapeuten haben die gleiche universitäre Ausbildung wie die Psychologischen Psychotherapeuten, haben jedoch eine Weiterbildung mit dem Schwerpunkt auf der Therapie von Kindern und Jugendlichen absolviert. Andere haben ihre Therapeutenausbildung nach Abschluss eines Studiums der Pädagogik, Sozialpädagogik oder anderer sozialwissenschaftlicher Fächer absolviert.

Fachärzte, deren Ausbildung Psychotherapie beinhaltet
Dazu zählen die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Viele Patienten gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Psychiater automatisch berechtigt ist, Psychotherapie anzubieten. Das ist aber nicht immer der Fall. Auch wenn Psychiater eine fundierte Ausbildung in Bezug auf psychische Erkrankungen haben, dürfen nicht alle automatisch auch Psychotherapie anbieten. Psychotherapie war früher nicht Bestandteil der Ausbildung. Psychiater, die in dieser Zeit ausgebildet wurden, erlangen die Berechtigung erst durch eine Zusatzausbildung für Psychotherapie. Erst seit einigen Jahren gehört Psychotherapie zur Facharztausbildung für Psychiatrie. Die Berufsbezeichnung lautet dann zum Beispiel „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“.

Ärzte mit einer Zusatzausbildung in Psychotherapie
Ärzte aus anderen Fachrichtungen können eine Zusatzausbildung in Psychotherapie bzw. in „fachgebundener Psychotherapie“ machen. Sie sind dann ebenfalls berechtigt, Psychotherapie anzubieten. Während Ärzte mit Zusatzausbildung früher alle Formen psychischer Erkrankungen therapieren durften, schränken die neuen Weiterbildungsverordnungen die Psychotherapie auf Erkrankungen aus dem eigenen Fachgebiet des Arztes ein.

Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie
Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen in Deutschland Psychotherapie anbieten. Allerdings können sie in der Regel nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Ausnahmen (zum Beispiel, wenn nachweisbar kein zugelassener Therapeut in absehbarer Zeit einen Therapieplatz anbieten kann) müssen von der Krankenkasse zunächst genehmigt werden.

Berechtigung ist nicht gleich Kassenzulassung!
Eine Berechtigung, Psychotherapie anbieten zu dürfen, darf nicht mit einer Krankenkassenzulassung verwechselt werden. Es gibt eine Reihe von Psychotherapeuten, die zwar die Berechtigung zur Psychotherapie, nicht aber eine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung haben. Außer in Ausnahmefällen muss der Patient die Kosten für die Behandlung bei diesen Therapeuten selbst tragen.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
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