Was passiert, wenn man in eine psychiatrische Klinik kommt?

Was passiert, wenn man in eine psychiatrische Klinik kommt?

Patienten, die von ihrem behandelnden Arzt eine Einweisung (offiziell: „Verordnung von Krankenhausaufenthalt“) erhalten haben, oder einen solchen Aufenthalt erwägen, sind oft unsicher, was sie bei einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik erwartet. Im Folgenden finden Sie einen typischen Ablauf, wie er bei einem Patienten stattfindet, der (freiwillig) in eine Klinik geht.

Offene und geschlossene Kliniken bzw. Abteilungen
Ein depressiver Patient, bei dem keine Suizidgefahr oder Wahnvorstellungen bestehen, wird in einer „offenen“ Klinik oder in einer offenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht. Das heißt, der Patient kann die Einrichtung jederzeit verlassen. Es gibt keine verschlossenen Türen oder Ähnliches. Trotzdem gibt es natürlich Regeln, an die sich die Patienten halten sollten. So wird etwa die Anwesenheit bei den Mahlzeiten und natürlich die Teilnahme an den Therapieangeboten vorausgesetzt. Darüber hinaus kann der Patient die Klinik zum Beispiel zum Einkaufen oder zum Sport verlassen. Manchmal gibt es auch offiziellen „Ausgang“, allein oder in der Gruppe. Niemand, der keine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, wird eingesperrt oder gegen seinen Willen festgehalten! Es gibt unterschiedliche Regelungen, was die Möglichkeiten betrifft, am Wochenende nach Hause zu fahren oder Besuch zu erhalten. In vielen Kliniken wird beides in den ersten zwei bis drei Wochen des Aufenthaltes nicht gerne gesehen.

Ankunft in der Klinik
Sobald man in der Klinik angekommen ist, meldet man sich an. Dazu gehört in der Regel, dass man die Verordnung des Arztes und die Nachweise der eigenen Krankenversicherung (z. B. Versichertenkarte) vorzeigt oder abgibt. Anschließend wird man von einem Krankenpfleger herumgeführt, der einem zeigt, wo sich welche Räume befinden (z. B. Speiseraum, Therapieräume, Schwimmbad etc.). In manchen Kliniken gibt es eine spezielle Bezugspflegeperson für jeden Patienten. Dieser Krankenpfleger oder diese Krankenpflegerin steht dann immer für Fragen zur Verfügung. An dieser Stelle können auch offene Fragen oder Probleme geklärt werden. Auch ganz Praktische, wie die Versorgung von Kindern oder Haustieren, oder Probleme mit der Arbeitsstelle. Manchmal gibt es auch einen bestimmten Mitpatienten als Ansprechpartner, der sich betreuend um (neue) Patienten kümmert. Schließlich wird man in sein Zimmer geführt, wo man schon einmal damit beginnen kann, auszupacken und seine Sachen zu verstauen.

Kurze körperliche und neurologische Untersuchung
Hierbei handelt es sich um einen Routinecheck, bei dem festgestellt wird, ob der Patient körperlich gesund ist, oder ob er irgendwelche neurologische Auffälligkeiten zeigt. Zur Untersuchung gehören das Messen von Größe und Gewicht und einfache Laboruntersuchungen (Blutuntersuchung, Urin). Auch die bisherige Einnahme von Medikamenten wird hier geklärt. Es ist wichtig, hierbei korrekte Angaben zu machen, damit die entsprechende Medikation weiter geführt oder verändert werden kann. Die Angaben sind auch wichtig, um mögliche Wechselwirkungen mit neu verschriebenen Medikamenten auszuschließen. Wenn man mehrere unterschiedliche Medikamente einnimmt, ist es sinnvoll, schon vorher eine schriftliche Liste anzufertigen und diese mitzubringen.

Aufnahmegespräch mit Arzt und/oder Therapeuten
Hier schildert der Patient dem Arzt/Therapeuten seinen Zustand und sein Erleben. Es wird über eventuelle frühere Behandlungen oder Behandlungsversuche gesprochen und der Patient wird gefragt, welche Vorstellungen und Ziele er hinsichtlich seines Aufenthaltes hat. Der Patient kann hier auch Wünsche bezüglich der Behandlung äußern.

Der Arzt erstellt einen „psychopathologischen Befund“, in dem grundlegende Fragen wie Orientierung, Konzentrationsfähigkeit des Patienten geklärt werden. Auch das Vorhandensein von Ängsten, Zwangsgedanken oder gar Suizidgedanken wird hier abgeklärt. Ebenso Symptome wie Schlafstörungen, Essstörungen oder sexuelle Probleme. Eine ausführlichere Diagnose wird in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt, wenn der Arzt den Patienten bereits besser kennt.

Gemeinsame Mahlzeiten
Die Mahlzeiten werden in der Regel gemeinsam mit den anderen Patienten eingenommen. Es wird erwartet, dass man an den gemeinsamen Mahlzeiten teilnimmt. Manchmal bekommt man einen bestimmten Platz zugewiesen, in anderen Kliniken kann man diesen selbst wählen.

Der Tagesablauf

Struktur:
Für depressive Patienten, aber auch für solche mit anderen psychischen Störungen, ist ein strukturierter Tagesablauf wichtig und hilfreich. Dementsprechend „durchorganisiert“ ist der Tagesablauf in der Regel.

Ausschlafen fällt aus
Ausschlafen gibt es im Normalfall nicht. Ganz im Gegenteil: Die ersten morgendlichen Aktivitäten wie Frühstück oder Frühsport beginnen meist schon um 7:00 Uhr oder sogar noch früher. Nach dem Frühstück erfolgt oft eine Besprechung des Tagesablaufs.

Vormittag
In der Regel finden vormittags bereits die ersten Therapien statt. Das können Einzel- oder auch Gruppentherapiesitzungen sein. Je nach Tagesplan gibt es auch Angebote für sportliche oder kreative Aktivitäten.

Beispiel:

  • 7.00 Uhr Walkinggruppe
  • 8.00 Frühstück,
  • 9.00 Uhr Gruppentherapie
  • 11.00 Visite

Mittagessen
Auch das Mittagessen wird gemeinsam eingenommen. Anwesenheit ist in der Regel Pflicht.

Nachmittag
Am Nachmittag finden weitere Therapiesitzungen und Aktivitäten statt. Je nach Tagesplan sind hier auch freie Aktivitäten möglich (Einkaufen, Spazierengehen, Sport)

Abend
Gemeinsames Abendessen mit Anwesenheitspflicht. Freizeit, Kontakt zu Mitpatienten in Aufenthaltsräumen oder im Fernsehzimmer.

Nachtruhe
Der Abend endet meist um 22:00 Uhr. Die Patienten gehen dann auf ihre Zimmer.

Therapiepläne und Aktivitäten
Neben der eigentlichen Psychotherapie (Einzel- oder Gruppentherapie) gibt es weitere Therapieformen und andere Angebote für Aktivitäten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Sportangebote (Walking, Jogging, Schwimmen, Gymnastik)
  • Entspannungstraining (Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Yoga oder Meditation)
  • Informationsveranstaltungen (Medizinische Aufklärung, Psychoedukation, Prophylaxe)
  • Ergotherapie (Malen, Basteln, Töpfern, Stricken etc.)

Es gibt Pflichtveranstaltungen, an denen der Patient teilnehmen muss und solche, die freiwillig besucht werden können. Je nach Klinik bzw. Krankenversicherung muss der Patient die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen mit seiner Unterschrift quittieren.

Wochenende
Am Wochenende finden meist keine Veranstaltungen und keine Therapie statt. Bestimmte Aktivitäten (z. B. Schwimmbad) stehen aber auch dann zur Verfügung. Patienten, die bereits zwei oder drei Wochen in der Klinik sind, und sich dem gewachsen fühlen, können am Wochenende unter Umständen auch nach Hause fahren.

Die Entlassung
In der Regel entscheidet der behandelnde Arzt, wann es Zeit für die Entlassung wird. Anders als man es sich vielleicht vorstellt, sind viele Patienten gar nicht daran interessiert, möglichst früh entlassen zu werden. Nicht selten wird die Aufenthaltsdauer auch durch die Krankenkasse bzw. Krankenversicherung des Patienten begrenzt. Der Patient, bzw. die Klinik, kann einen Antrag auf Verlängerung stellen, wenn dies medizinisch sinnvoll erscheint.

Belastungserprobung
Oft findet eine sogenannte Belastungserprobung statt. Das bedeutet, dass der Patient zunächst probehalber für ein Wochenende nach Hause geschickt wird. Kommt er damit gut zurecht, steht der Entlassung nichts mehr im Wege.

Ambulante Weiterbehandlung / Wiedereingliederung
Im Normalfall wird ein Patient nicht einfach entlassen, ohne dass die ambulante Weiterbehandlung geklärt ist. Diese findet wie bereits vor dem Aufenthalt durch den eigenen Arzt oder Therapeuten statt. In manchen Fällen findet im Anschluss an den Klinikaufenthalt auch eine schrittweise berufliche Wiedereingliederung statt. Diese kann zum Beispiel so aussehen, dass der Patient zunächst nur für wenige Stunden am Tag seiner alten Arbeit nachgeht. Das Arbeitspensum wird dann Schritt für Schritt erhöht.

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Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
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Welchen Arzt soll man bei Depressionen aufsuchen?

Welchen Arzt soll man bei Depressionen aufsuchen?

Die erste Anlaufstelle: Der Hausarzt

Wenn Sie den Verdacht haben, unter Depressionen zu leiden, führt der erste Weg in der Regel zum Hausarzt. Er kennt Sie und Ihre bisherige Krankengeschichte und kann abklären, ob eventuell eine körperliche Erkrankung (z. B. eine Fehlfunktion der Schilddrüse oder eine Virusinfektion) zugrunde liegt. Kann eine körperliche Ursache ausgeschlossen werden, hängt das weitere Vorgehen vom Schweregrad Ihrer Erkrankung und von der Qualifikation des Arztes ab. Bei leichten depressiven Verstimmungen wird er Sie vielleicht selbst behandeln. Liegt eine schwere Depression vor, wird er Sie in der Regel zu einem Psychiater überweisen. Auch eine Überweisung zu einem Psychotherapeuten ist möglich, allerdings nicht immer sinnvoll, da dieser Sie zum Beispiel nicht mit notwendigen Medikamenten versorgen kann.

Geben Sie sich nicht damit zufrieden, wenn Ihr Hausarzt nur ein Symptom, wie z. B. Schlafstörungen mit einem Beruhigungs- oder Schlafmittel behandeln will. Das ist bei einer Depression keine brauchbare Lösung, verzögert die Heilung und kann die Symptome sogar noch verschlimmern!

Ach ja, auch wenn es nicht mehr so häufig vorkommt, wie früher: Auf die unsensible Frage „Worum geht es denn?“ der Sprechstundenhilfe, während andere Patienten um einem herumstehen, muss man nicht antworten. Sagen Sie einfach, dass Sie das mit dem Arzt besprechen wollen. Sie müssen das nicht weiter erklären.

Wenn es mit Hausarzt nicht klappt
Viele Hausärzte sind gut über das Thema Depressionen informiert und überweisen die betreffenden Patienten an einen Facharzt. Es gibt aber auch Fälle, in denen Patienten berichten, dass der Hausarzt ihre Problematik nicht erkennt, oder die sich nicht ernst genommen fühlen. Manche Patienten wollen das Thema auch aus anderen Gründen nicht mit ihrem Hausarzt besprechen. Das ist auch gar kein Problem. Sie können jederzeit einen anderen Arzt aufsuchen oder auch direkt zu einem Psychiater gehen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie auch Ihren Hausarzt bitten, Ihnen eine Überweisung zu einem Psychiater auszustellen, ohne ihm (dem Hausarzt) ihre Probleme schildern zu müssen. Jeder sensible Hausarzt hat dafür Verständnis.

Der Psychiater
Ein Psychiater ist ein Facharzt für seelische Erkrankungen. Er ist Arzt, hat also ein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und anschließend eine 5-jährige Facharztausbildung absolviert. Manche – aber nicht alle – Psychiater haben zudem eine Zusatzausbildung für Psychotherapie. Im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten, die in der Regel keine Ärzte sind, kann der Psychiater Medikamente verschreiben und Laboruntersuchungen veranlassen. Ein Neurologe ist übrigens kein Psychiater! Auch wenn es häufig die Doppelqualifikation Neurologe/Psychiater gibt, ist ein Facharzt, der „nur“ Neurologe ist, kein Experte für psychische Erkrankungen. Im Gegensatz zum Psychiater ist ein Neurologe für organische Erkrankungen des Nervensystems, des Rückenmarks und des Gehirns zuständig.

Der Psychologische Psychotherapeut
Theoretisch können Sie auch direkt einen Psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen. Aber auch der Psychotherapeut benötigt einen Bericht eines Arztes (vom Hausarzt oder Psychiater), aus dem hervorgeht, dass keine körperliche Erkrankung für Ihre Symptome verantwortlich ist. Es macht also in jedem Fall mehr Sinn, zuerst den Hausarzt aufzusuchen.
Psychologische Psychotherapeuten sind in der Regel keine Ärzte. Das heißt, ein solcher Therapeut kann selbst keine Medikamente verschreiben oder Laboruntersuchungen veranlassen. Vor Beginn einer Therapie bei einem Psychotherapeuten muss ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung gestellt und bewilligt werden.

Kombiärzte
Es gibt eine ganze Reihe von Allgemeinmedizinern, die neben ihrer Tätigkeit als Hausärzte auch eine psychotherapeutische Tätigkeit ausüben. Sie erkennen solche Ärzte an der Bezeichnung „Ärztliche Psychotherapeuten“. Es ist wichtig darauf zu achten, denn nur Ärzte, die eine Zusatzweiterbildung in Psychotherapie oder Psychoanalyse durchlaufen haben, dürfen diese therapeutischen Leistungen auch mit der Krankenkasse abrechnen.

Patienten mit einer bipolaren Störung
Patienten, die unter einer bipolaren Störung leiden, benötigen eine besonders intensive und kompetente Behandlung, die weitaus komplexer sein kann als die Behandlung einer „einfachen“ Depression. Die allermeisten Hausärzte können eine solche Behandlung nicht leisten. Ihnen fehlen das Wissen und die Erfahrung, die für die erfolgreiche Behandlung bipolarer Störungen notwendig sind. Wer weiß oder vermutet, an einer bipolaren Störung zu leiden, sollte immer sofort einen Facharzt (Psychiater) aufsuchen. Optimalerweise einen, der bereits über Erfahrung mit diesem Krankheitsbild verfügt.

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Was soll ich meinem Arzt sagen?

Was soll ich meinem Arzt sagen?

Das hängt natürlich ein wenig davon ab, welchen Arzt Sie aufsuchen. Ein Hausarzt, bei dem Sie schon länger in Behandlung sind, kennt Sie natürlich schon relativ gut. Er kennt Ihre Krankengeschichte und wahrscheinlich auch Ihre Lebensumstände. Schildern Sie dem Arzt Ihre Probleme. Auch und insbesondere, was Sie seelisch bedrückt. Berichten Sie, über Ihre Sorgen, ob Sie traurig sind oder häufig grübeln. Berichten Sie auch darüber, wenn Sie keine Freude mehr an Dingen haben, die Ihnen früher Spaß gemacht haben. Teilen Sie dem Arzt auch mit, wenn Sie unter Schlafproblemen leiden, häufig müde sind oder unter Schmerzen leiden. Je genauer Sie dem Arzt schildern, was Sie bedrückt, desto besser kann er erkennen, ob eine ernsthafte seelische Störung vorliegt.

Wichtige Informationen für Ihren Arzt
Ihr Arzt wird Ihnen einige Fragen stellen. Diese können sich auf Ihre aktuellen Beschwerden, aber auch auf Ihre Krankheitsgeschichte, auf Ihr soziales Umfeld oder die Familie beziehen. Dies sind einige typische Fragen, die Ihr Arzt Ihnen vielleicht stellen wird:

  • Wie äußern sich Ihre Beschwerden? Welche Symptome treten auf?
  • Wie lange bestehen die Beschwerden schon? Wann sind sie zum ersten Mal aufgetreten?
  • Was passiert in Ihren Gedanken? Worüber grübeln Sie nach? Wovor haben Sie Angst?
  • Hatten Sie schon früher Probleme mit Depressionen oder Stimmungsschwankungen?
  • Waren Sie schon einmal deswegen in Behandlung?
  • Leiden Sie unter einer körperlichen Erkrankung?
  • Leiden Sie unter einer Allergie?
  • Leiden Sie unter Schlafstörungen?
  • Welche Medikamente nehmen Sie ein?
  • Trinken Sie regelmäßig Alkohol? Wenn ja, wie viel?
  • Konsumieren Sie, oder haben Sie früher andere Drogen konsumiert?
  • Gibt es oder gab es Phasen, in denen Sie sich besser gefühlt haben? Wenn ja, wann und unter welchen Umständen war das der Fall?
  • Haben Sie Probleme, sich zu konzentrieren? Wie sieht es mit Ihrem Gedächtnis aus?
    Gab es in den letzten Monaten besonders belastende Ereignisse?
  • Gibt oder gab es in der Familie schon Fälle von Depression, Schwermut oder Melancholie?
    Wenn ja, wie wurden diese behandelt? Welche Medikamente haben geholfen?
  • Gibt es oder gab es in der Familie andere psychische Störungen?
  • Gab es in der Familie oder im engeren Umfeld bereits Suizide oder Suizidversuche?

Tipp: Notizen machen
Notieren Sie sich vor dem Arztbesuch die wichtigsten Dinge, die Sie mit ihm besprechen wollen. Sie können so leicht vermeiden, in der Gesprächssituation etwas Wichtiges zu vergessen.

Es tut gut, reden zu können
Auch wenn es am Anfang schwerfällt, berichten fast alle Betroffenen, dass es Ihnen sehr gut tut, endlich einmal offen über ihre Probleme sprechen zu können.

Ein Arzt oder Therapeut weiß, worum es geht
Sie müssen sich nicht verstecken. Ärzte und Therapeuten wissen, was bei einer Depression passiert und wie Sie sich fühlen. Sie müssen nicht den „Schein wahren“ oder tapfer sein. Sie können und sollten sich genau so zeigen, wie Sie sich fühlen.

„Ich habe Angst davor, einem Fremden meine Gefühle zu schildern.“
Den meisten Menschen ist es nicht angenehm, einem Fremden gegenüber ihre Gefühle zu offenbaren. Wenn es Ihnen auch so geht, müssen Sie sich keine Gedanken machen. Das ist völlig normal. Ärzte und Psychotherapeuten kennen das Problem und jeder erfahrene Arzt oder Therapeut kann damit umgehen.

Ärzte und Therapeuten unterliegen der Schweigepflicht
Sie müssen keine Bedenken haben, dass irgendetwas, von dem, was Sie berichten, nach außen dringt. Alles, was Sie mit einem Arzt oder Therapeuten besprechen bleibt „unter vier Augen“. Der Gesetzgeber verpflichtet Ärzte und Therapeuten dazu, alle Informationen vertraulich zu behandeln. Das betrifft im Übrigen auch Mitarbeiter und Praxishelfer. Auch sie sind dazu verpflichtet, über alles, was sie über einen Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.

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Was passiert bei einer Psychotherapie?

Was passiert bei einer Psychotherapie?

Viele Menschen haben nur eine sehr ungenaue Vorstellung davon, was bei einer Psychotherapie geschieht. Oftmals beruhen die Vorstellungen davon auf Hörensagen oder auf ungenauen Informationen aus den Medien. Nicht wenige denken bei dem Begriff Psychotherapie automatisch an ein Szenario, in dem der Patient auf einer Couch liegt, während der Therapeut danebensitzt, zuhört und sich ab und zu Notizen macht. Das hat allerdings nur wenig mit dem zu tun, worum es bei modernen psychotherapeutischen Verfahren geht.

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Psychotherapie um ein wissenschaftlich fundiertes therapeutisches Verfahren, mit dem psychische Erkrankungen ohne den Einsatz von Medikamenten behandelt werden. Das bedeutet nicht, dass die Patienten für die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung keine Medikamente einnehmen dürfen. Nur sind diese eben nicht Teil der psychotherapeutischen Behandlung. Die setzt nämlich im Gegensatz zur Psychopharmakotherapie (also der Therapie mit Medikamenten) auf Gespräche und das Erlernen von Verhaltensmustern, die sich günstig auf die Erkrankung bzw. deren Überwindung auswirken. Und auch, wenn es manchmal so dargestellt wird: Psychotherapie und die medikamentöse Therapie mit Antidepressiva sind keine Gegensätze. Sie ergänzen einander.

Gespräche
Fast alle Psychotherapien laufen in Gesprächsform ab. Das heißt, der Therapeut stellt dem Patienten eine Frage oder dieser berichtet von sich aus darüber, was ihn beschäftigt. Durch Nachfragen kann der Therapeut genauer herausfinden, wo die Probleme des Patienten liegen. Manchmal wird der Therapeut das Gesagte auch mit anderen Worten wiederholen. Dem Patienten selbst wird dadurch oft klarer, was er meint oder warum er eine bestimmte Ansicht vertritt. Überhaupt wird ein Therapeut häufig nachfragen, warum der Patient bestimmte Dinge glaubt oder vermutet. Der Patient erkennt dadurch, dass viele seiner negativen Annahmen keine reale Grundlage haben und nur auf ungünstigen Annahmen basieren.

„Hausaufgaben“
Insbesondere bei verhaltenstherapeutischen Verfahren wird viel Wert auf die aktive Mitarbeit des Patienten gelegt. Ein guter Verhaltenstherapeut wird dem Patienten regelmäßig Aufgaben mit auf den Weg geben, die dieser bis zur nächsten Therapiesitzung erledigen soll. Das kann zum Beispiel das Führen eines Stimmungstagebuchs sein, oder auch die Umsetzung des in der Therapie Erlernten im Alltag. Eine typische Aufgabe ist auch das Aufschreiben negativer Gedanken oder Vermutungen und deren Überprüfung an der Realität. Insbesondere die Übertragung von neu erlernten Denk- und Verhaltensweisen in den Alltag hat nachhaltige positive Effekte, die weit über das Ende der Therapie hinaus reichen.

Tests
Unter Umständen wird der Therapeut zu Beginn und im Verlauf der Sitzungen einen oder mehrere Tests mit dem Patienten durchführen. Dazu werden sogenannte „standardisierte“ Tests verwendet, also solche, die wissenschaftlich erprobt sind. Der Patient füllt dazu Fragebögen aus oder beantwortet Fragen des Therapeuten. Dieser wertet den Test dann nach bestimmten Regeln aus. Therapeut und Patient erhalten dadurch wichtige Informationen, die die Persönlichkeit oder bestimmte Denkmuster des Patienten betreffen. Wird ein solcher Test nach einigen Wochen oder Monaten wiederholt, lassen sich die Fortschritte ablesen, die der Patient in der Therapie gemacht hat.

Schwierige Therapiesituationen
Im Verlauf einer Therapie kommt es immer wieder vor, dass Themen oder Probleme zur Sprache kommen, über die zu sprechen es dem Patienten schwerfällt. Es kann auch passieren, dass der Patient beginnt, zu weinen, wenn es um schmerzliche Erfahrungen oder Erkenntnisse geht. Viele Patienten fürchten sich vor dieser Situation. Diese Sorge ist aber unbegründet. Ein guter Therapeut weiß, wie er damit umgehen muss, und wird den Patienten entsprechend rücksichtsvoll behandeln. Offene und vertrauensvolle Gespräche sind ein wichtiger Bestandteil jeder Psychotherapie. Deshalb ist es wichtig, schon bei der Auswahl des Therapeuten darauf zu achten, dass dieser sympathisch und vertrauenserweckend wirkt.

Erlernen von Entspannungsverfahren
Unter Umständen bietet der Therapeut dem Patienten das Erlernen und Einüben bestimmter Übungen zur Entspannung an. Der Patient lernt dadurch, sein Stresslevel aktiv zu reduzieren. Er kann so Anforderungen im Alltag entspannter und angstfreier bewältigen.

Begleitet mich der Therapeut im Alltag?
Auch wenn man im Film immer wieder Therapeuten sieht, die ihre Patienten im Alltag begleiten und unterstützen, kommt dies in der Realität nur selten vor. Der Normalfall ist, dass der Patient einen Termin bekommt und den Therapeuten zum angegebenen Zeitpunkt in dessen Praxisräumen aufsucht. Ein Kontakt zwischen Therapeut und Patient kommt außerhalb der Praxis im Normalfall bestenfalls telefonisch vor.

Wie eine bestimmte Therapiesitzung im Detail abläuft, hängt vor allem von der Methode ab, nach der der Therapeut arbeitet.

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Wie bekommt man eine Psychotherapie?

Wie bekommt man eine Psychotherapie?

Die Entscheidung, eine Psychotherapie zu beginnen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Heilung oder zur Besserung Ihrer Symptome. Allerdings ist vielen Betroffenen nicht klar, welche Schritte zu unternehmen sind, bevor man eine Psychotherapie beginnen kann. Denn anders als bei der Verschreibung von Krankengymnastik oder Massagen ist es nicht damit getan, mit einem Rezept zum nächstbesten Therapeuten zu gehen. Das beginnt schon mit der notwendigen Bewilligung durch die eigene Krankenversicherung. Auch die Suche nach dem richtigen Therapeuten erfordert mehr Aufwand, als einen Blick ins Telefonbuch. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine Psychotherapie beantragen und erhalten.

 Erste Anlaufstelle: Hausarzt
Obwohl nicht zwingend erforderlich, ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle für die meisten Patienten. Hat man keinen Hausarzt oder hat zum eigenen Hausarzt kein Vertrauen, kann man sich auch direkt an einen psychiatrischen Facharzt (Psychiater) oder an einen Psychologischen Psychotherapeuten wenden. Manche Ärzte haben auch eine Zusatzqualifikation für Psychotherapie erworben und bieten neben ihren „normalen“ ärztlichen Leistungen auch Psychotherapie an. In diesem Fall können Sie eine Psychotherapie auch direkt bei dem behandelnden Arzt beginnen.

Brauche ich eine Überweisung von einem Arzt?
Nein, Sie können auch direkt einen Psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen, ohne eine Überweisung eines Arztes zu haben. In den meisten Fällen wird es aber nicht so sein, dass der Psychotherapeut Ihre erste Anlaufstelle ist. Die meisten Patienten suchen zunächst ihren Hausarzt auf, der dann in vielen Fällen eine Überweisung zu einem Psychiater oder Psychotherapeuten vornimmt. Aber wie gesagt: Notwendig ist das nicht.

Wartezeiten
Der Bedarf an Psychotherapeuten übersteigt das Angebot bei Weitem. Aus diesem Grund haben fast alle Therapeuten sehr lange Wartelisten. Die Wartezeit für einen ersten Termin kann durchaus mehrere Monate betragen. Leider betrifft das in erster Linie gesetzlich versicherte Patienten. Privatpatienten und Selbstzahler müssen in der Regel weniger lang warten.

Tipp:
Die Wartezeiten in ländlichen Gegenden sind meist länger als in der Großstadt. Insbesondere in Städten, in denen sich Universitäten oder andere Einrichtungen befinden, die Psychotherapeuten ausbilden, gibt es ein deutlich größeres Angebot an Therapeuten. Unter Umständen lohnt es sich deshalb, es dort zu versuchen und die längere Anfahrt in Kauf zu nehmen.

Dringende Fälle
In dringenden Fällen, insbesondere bei Suizidgefahr kann Ihr behandelnder Arzt Ihnen dabei helfen, schnellstmöglich Hilfe zu erhalten. Im Zweifelsfalle nimmt jedes Krankenhaus mit einer psychiatrischen Abteilung einen suizidgefährdeten Patienten jederzeit auf.

Zu welchem Therapeuten soll ich gehen?
Grundsätzlich gilt, dass Patienten die 18 Jahre oder älter sind, einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung aufsuchen sollten. Patienten, die jünger sind, sind bei einem Kinder- und Jugendtherapeuten besser aufgehoben. Alternativ zu niedergelassenen Therapeuten bieten auch viele Ambulanzen psychiatrischer oder psychosomatischer Kliniken, Therapien an. Ebenso die Ambulanzen von Krankenhäusern mit psychiatrischen Abteilungen. Beratungsstellen oder psychologische Beratungsdienste bieten oftmals kostenlose Beratungen an.

 

Wie finde ich einen Therapeuten?
Unter Umständen kann Ihr Hausarzt oder Psychiater Ihnen einen Therapeuten empfehlen. Insbesondere Psychiater kennen die Therapeuten in der Umgebung in der Regel so gut, dass sie wissen, welcher Therapeut zu Ihnen oder zu Ihrer speziellen Problematik passen könnte. Darüber hinaus haben sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die verschiedenen Therapeutenverbände Adresslisten mit Therapeuten. Die entsprechenden Adressen finden Sie im Beitrag „Wichtige Adressen“.

Informationen über Therapeuten finden Sie auch im Internet. Sowohl in spezialisierten Internetforen als auch auf sogenannten Bewertungsportalen finden Sie Informationen über bestimmte Therapeuten. Aber Vorsicht: Im Internet wird viel gemeckert und es melden sich vor allem die unzufriedenen Patienten zu Wort. Diese Informationen sind also mit Vorsicht zu genießen.

Beantragung der Kostenübernahme
Die Abrechnung mit der Krankenkasse oder Krankenversicherung läuft im Falle einer Psychotherapie ein wenig anders, als beim normalen Arztbesuch. Die Krankenkasse muss die Therapie genehmigen, damit Sie sicher sein können, dass sie auch die Kosten für die Behandlung übernimmt. Abgesehen von den sogenannten probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) sollte man keine Psychotherapie beginnen, ohne dass diese Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Einzige Ausnahme: Wer die Therapie aus eigener Tasche zahlt, benötigt diese Zusage zur Kostenübernahme natürlich nicht.

Was ist, wenn man schon einmal eine Psychotherapie gemacht hat?
Auch wer bereits eine Psychotherapie gemacht hat, kann eine weitere Therapie beantragen. Es gelten im Prinzip die gleichen Voraussetzungen wie beim Beantragen einer ersten Psychotherapie. Je nach Krankenversicherer kann es aber Unterschiede geben, wenn die erste Therapie weniger als zwei Jahre zurückliegt. Möglicherweise muss der Antrag dann gesondert von einem Gutachter geprüft werden. Entsprechende Informationen erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung. In der Regel kennt auch der Therapeut, der den Antrag stellt, die entsprechenden Regelungen.

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Psychotherapie: Wann und was zahlt die Krankenkasse?

Psychotherapie: Wann und was zahlt die Krankenkasse?

Im Normalfall werden die Kosten für eine notwendige psychotherapeutische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzungen sind, dass es sich um eine Störung handelt, die in den sogenannten Psychotherapie-Richtlinien aufgeführt ist. Depressionen gehören in jedem Fall dazu.
Die Richtlinien wurden vom Bundesausschuss der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen entwickelt. In ihnen sind alle Störungen aufgeführt, für deren psychotherapeutische Behandlung die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen

Damit die Kosten für die Behandlung übernommen werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Ein zugelassener Arzt oder Psychotherapeut muss eine entsprechende Diagnose stellen (Indikation).
Die Behandlung muss sinnvoll erscheinen.

Es muss sich um ein anerkanntes Therapieverfahren handeln, das von den Krankenkassen zu gelassen ist (Richtlinienverfahren). Zur Zeit trifft das auf die folgenden Therapieverfahren zu:

Die Therapie muss von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder von einem Arzt mit Psychotherapie als Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

Analytische Psychotherapie
In der Regel 160 Therapiesitzungen. Maximal 300 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

 

Tiefenpsychologische Psychotherapie
In der Regel 50 Therapiesitzungen. Maximal 100 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

 

Verhaltenstherapie
In der Regel etwa 45 Therapiesitzungen. Maximal 80 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

In jedem Fall übernommen werden 5 – 8 sogenannte „probatorische Sitzungen“. Dabei handelt es sich um Testsitzungen, in denen der Patient herausfinden kann, ob der entsprechende Therapeut der richtige für ihn ist.

Ist die psychotherapeutische Behandlung von der Krankenkasse genehmigt, fallen für die gesetzlich Versicherten keine Kosten an. Bringen Sie zur Behandlung einfach Ihre Krankenversicherungskarte mit. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten vom Therapeuten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Rechnungsbetrag wird dann – wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – von der jeweiligen Krankenversicherung erstattet.

Was die Krankenkasse nicht bezahlt:

Nicht zugelassene Therapieverfahren
Dazu zählen zum Beispiel Gesprächstherapie, Systemische Therapie oder Hypnotherapie.

Coachings
Darunter versteht man Trainings, bei denen bestimmte Fähigkeiten erlernt werden sollen. Coachings gibt es für viele Bereiche. Diese reichen vom Bewerbungstraining über freies Sprechen bis hin zum Flirt-Coaching.

Beratungen
Ganz gleich, ob Lebensberatung, Erziehungsberatung, Eheberatung oder Sexualberatung. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Paartherapien
Die Kosten für die Einbeziehung des Partners in eine Therapie werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie Teil einer Psychotherapie ist, für die die Kasse die Erstattung zugesichert hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zu einzelnen Sitzungen auch Familienmitglieder hinzugebeten werden.

Beachten Sie bitte, dass auch für zugelassene Verfahren ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung gestellt werden muss. Erst wenn dieser positiv beschieden wurde, kann die eigentliche Therapie beginnen.

Private Krankenversicherung
Für privat versicherte Patienten treffen unter Umständen andere Regelungen zu. Ob und welche psychotherapeutischen Leistungen von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt von der Art des abgeschlossenen Versicherungsvertrags ab. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können private Versicherungen Psychotherapie aus ihren Verträgen ausschließen. Beinhaltet der eigene Vertrag einen solchen Ausschluss, muss der Versicherte die Kosten für die Therapie selbst tragen. Einzelheiten dazu können Sie Ihrer Versicherungspolice entnehmen oder bei Ihrem Versicherer erfragen.

Nicht versicherte Patienten
Wer nicht krankenversichert ist und nachweislich die Kosten für eine notwendige Behandlung nicht selbst tragen kann,sollte Kontakt zum Sozialamt aufnehmen.Nach Bewilligung eines entsprechenden Antrags können die Kosten für eine Therapie übernommen werden.

Kostenlose Alternativen
Für Fälle, in denen eine Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung nicht möglich und eine private Abrechnung keine Alternative ist, gibt es zum Beispiel die Psychologischen Beratungsstellen der Caritas oder der Diakonie. Auch die sozialpsychiatrischen Dienste der einzelnen Bundesländer sind eine gute Anlaufstelle, wenn es um Probleme von nicht versicherten Patienten geht. 

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