Im Normalfall werden die Kosten für eine notwendige psychotherapeutische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzungen sind, dass es sich um eine Störung handelt, die in den sogenannten Psychotherapie-Richtlinien aufgeführt ist. Depressionen gehören in jedem Fall dazu.
Die Richtlinien wurden vom Bundesausschuss der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen entwickelt. In ihnen sind alle Störungen aufgeführt, für deren psychotherapeutische Behandlung die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen

Damit die Kosten für die Behandlung übernommen werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Ein zugelassener Arzt oder Psychotherapeut muss eine entsprechende Diagnose stellen (Indikation).
Die Behandlung muss sinnvoll erscheinen.

Es muss sich um ein anerkanntes Therapieverfahren handeln, das von den Krankenkassen zu gelassen ist (Richtlinienverfahren). Zur Zeit trifft das auf die folgenden Therapieverfahren zu:

Die Therapie muss von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder von einem Arzt mit Psychotherapie als Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

Analytische Psychotherapie
In der Regel 160 Therapiesitzungen. Maximal 300 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

 

Tiefenpsychologische Psychotherapie
In der Regel 50 Therapiesitzungen. Maximal 100 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

 

Verhaltenstherapie
In der Regel etwa 45 Therapiesitzungen. Maximal 80 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

In jedem Fall übernommen werden 5 – 8 sogenannte „probatorische Sitzungen“. Dabei handelt es sich um Testsitzungen, in denen der Patient herausfinden kann, ob der entsprechende Therapeut der richtige für ihn ist.

Ist die psychotherapeutische Behandlung von der Krankenkasse genehmigt, fallen für die gesetzlich Versicherten keine Kosten an. Bringen Sie zur Behandlung einfach Ihre Krankenversicherungskarte mit. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten vom Therapeuten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Rechnungsbetrag wird dann – wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – von der jeweiligen Krankenversicherung erstattet.

Was die Krankenkasse nicht bezahlt:

Nicht zugelassene Therapieverfahren
Dazu zählen zum Beispiel Gesprächstherapie, Systemische Therapie oder Hypnotherapie.

Coachings
Darunter versteht man Trainings, bei denen bestimmte Fähigkeiten erlernt werden sollen. Coachings gibt es für viele Bereiche. Diese reichen vom Bewerbungstraining über freies Sprechen bis hin zum Flirt-Coaching.

Beratungen
Ganz gleich, ob Lebensberatung, Erziehungsberatung, Eheberatung oder Sexualberatung. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Paartherapien
Die Kosten für die Einbeziehung des Partners in eine Therapie werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie Teil einer Psychotherapie ist, für die die Kasse die Erstattung zugesichert hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zu einzelnen Sitzungen auch Familienmitglieder hinzugebeten werden.

Beachten Sie bitte, dass auch für zugelassene Verfahren ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung gestellt werden muss. Erst wenn dieser positiv beschieden wurde, kann die eigentliche Therapie beginnen.

Private Krankenversicherung
Für privat versicherte Patienten treffen unter Umständen andere Regelungen zu. Ob und welche psychotherapeutischen Leistungen von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt von der Art des abgeschlossenen Versicherungsvertrags ab. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können private Versicherungen Psychotherapie aus ihren Verträgen ausschließen. Beinhaltet der eigene Vertrag einen solchen Ausschluss, muss der Versicherte die Kosten für die Therapie selbst tragen. Einzelheiten dazu können Sie Ihrer Versicherungspolice entnehmen oder bei Ihrem Versicherer erfragen.

Nicht versicherte Patienten
Wer nicht krankenversichert ist und nachweislich die Kosten für eine notwendige Behandlung nicht selbst tragen kann,sollte Kontakt zum Sozialamt aufnehmen.Nach Bewilligung eines entsprechenden Antrags können die Kosten für eine Therapie übernommen werden.

Kostenlose Alternativen
Für Fälle, in denen eine Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung nicht möglich und eine private Abrechnung keine Alternative ist, gibt es zum Beispiel die Psychologischen Beratungsstellen der Caritas oder der Diakonie. Auch die sozialpsychiatrischen Dienste der einzelnen Bundesländer sind eine gute Anlaufstelle, wenn es um Probleme von nicht versicherten Patienten geht. 

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
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