Hilfe in Notfällen

Hilfe in Notfällen

Jeder Mensch erlebt in seinem Leben Krisensituationen. Psychische Belastungen oder Erkrankungen können diese noch verschlimmern. Es kann dann zu Situationen kommen, in denen man nicht weiter weiß, verzweifelt ist, oder sogar an Suizid denkt.

Es ist wichtig zu wissen, dass es in solchen Situationen für jeden(!) kostenlose und auf Wunsch anonyme Hilfe gibt.

Hilfsangebote gibt es in unterschiedlichster Form: Am Telefon, per Mail, im Chat oder persönlich. Die Hilfsangebote können auf Wunsch auch anonym genutzt werden. Die Helfer unterliegen in der Regel der Schweigepflicht. Keiner muss sich Sorgen machen, dass seine Probleme nach außen dringen. Das gilt im Fall der Telefonseelsorge sogar für die eigene Telefonrechnung. Anrufe bei der Telefonseelsorge werden nicht registriert und erscheinen weder auf der Telefonrechnung noch im Einzelverbindungsnachweis.

Nehmen Sie die Angebote an, wenn Sie das Gefühl haben, Hilfe zu benötigen. Ein Gespräch hilft oftmals weiter, auch, oder gerade dann, wenn man das Gefühl hat, dass niemand einem helfen kann.

Telefonseelsorge:

Die Telefonseelsorge ist an jedem Tag der Woche rund um die Uhr besetzt.

Telefon: 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222

Chat:        Chat der Telefonseelsorge

Per Mail:  Mailseelsorge

Website:  Telefonseesorge

Muslimisches Sorgentelefon

Das muslimische Sorgentelefon ist rund um die Uhr unter der Nummer 030 / 44 35 09 821 erreichbar.

Persönliche Gespräche

Natürlich können Sie sich mit Ihren Sorgen immer an Ihren Arzt, Psychiater oder Therapeuten wenden. Aber auch Seelsorger wie Pfarrer, Imame oder Rabbiner können Ihnen helfen, wenn kein Arzt oder Therapeut infrage kommt.

In Notfällen können Sie sich auch jederzeit an die Notfallambulanz des nächsten Krankenhauses oder direkt an die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses wenden.

 

Bei akuter Suizidgefahr oder Gefahr für andere

Besteht die akute Gefahr, dass Sie selbst oder ein Angehöriger oder ein Freund einen Suizidversuch unternimmt, sollten Sie ohne zu zögern, die 112  anrufen. 

Versuchen Sie, möglichst ruhig die Situation zu schildern und vergessen Sie nicht, Ihren Namen und die genaue Adresse anzugeben. Lassen Sie die suizidgefährdete Person bis zum Eintreffen der Rettungskräfte nicht allein und entfernen Sie alle Gegenstände, die die Person dazu verwenden könnte, sich selbst oder andere zu verletzen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus unserem Buch Das große Angstbuch von Alexander Stern.
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Humor wirkt gegen Angst und Depressionen

Humor wirkt gegen Angst und Depressionen

 

 

„Humor ist, wenn man trotzdem lacht!“ lautet ein beliebtes Sprichwort. Doch leider vergeht vielen das Lachen angesichts täglicher Ärgernisse und Probleme. Umso mehr trifft das natürlich auf diejenigen unter uns zu, die mit seelischen Problemen wie Angst, Panik oder Depressionen zu tun haben.

Dabei kann Lachen erwiesenermaßen ein hilfreiches Mittel sein, mit dem jeder die eigene Stimmung nachhaltig verbessern kann. Zu diesem Resultat kommen mehrere Studien, in denen nachgewiesen wurde, dass die Beschäftigung mit witzigen Inhalten (z. B. Cartoons, Comedy-Serien, Filme oder ganz einfache Wortwitze) zu einer messbaren Verbesserung der Stimmung der Probanden führte. Dies auch, oder sogar gerade dann, wenn diese mit einem negativen Ereignis konfrontiert wurden.

Ganz einleuchtend erscheint das, wenn man über die belastende Situation selbst lachen kann. Ein Beispiel: Wer über den tobenden Chef lacht, ärgert sich weniger über ihn, als der, der nur schmollend an seinem Schreibtisch sitzt.
Aber auch, wenn das, worüber man lacht, gar nichts mit der Ursache des Ärgers zu tun hat, funktioniert das Ganze! Versuchspersonen, die zunächst etwas Witziges sahen oder lasen, erlebten darauf folgende negative Eindrücke als weniger belastend und negativ.
In einem anderen Experiment hatten Schmerzpatienten die Möglichkeit, eine Folge der britischen Serie „Mr. Bean“ anzuschauen. Danach gaben fast alle Probanden an, dass die Intensität ihrer Schmerzen messbar nachgelassen hatte! Andere Untersuchungen zeigten, dass dieser Effekt sogar dann eintrat, wenn die Versuchspersonen es eigentlich gar nicht wollten, oder nicht daran glaubten.

Was lernen wir daraus?
Lachen ist gesund, das gilt für die Psyche und den Körper. Lachen lässt uns Negatives weniger negativ erscheinen, und das ist in jedem Fall gut.

Humor und Lachen wirken selbst dann positiv, wenn wir es eigentlich gar nicht wollen, oder für möglich halten. Es lohnt sich also, gerade dann zu Lachen, wenn einem gar nicht danach ist.
Lachen und Humor können trainiert werden. Wer sich regelmäßig mit witzigen Dingen umgibt, erlernt auch das Lachen wieder. Das kostet am Anfang Mühe, funktioniert dann aber immer besser.
Im Kino, im Fernsehen oder auf YouTube gibt es unzählige witzige Filme und Clips. Es wäre doch gelacht!, wenn da nicht auch für Sie etwas dabei wäre.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Das große Angstbuch von Alexander Stern.
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Psychotherapie: Wann und was zahlt die Krankenkasse?

Psychotherapie: Wann und was zahlt die Krankenkasse?

Im Normalfall werden die Kosten für eine notwendige psychotherapeutische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzungen sind, dass es sich um eine Störung handelt, die in den sogenannten Psychotherapie-Richtlinien aufgeführt ist. Depressionen gehören in jedem Fall dazu.
Die Richtlinien wurden vom Bundesausschuss der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen entwickelt. In ihnen sind alle Störungen aufgeführt, für deren psychotherapeutische Behandlung die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen

Damit die Kosten für die Behandlung übernommen werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Ein zugelassener Arzt oder Psychotherapeut muss eine entsprechende Diagnose stellen (Indikation).
Die Behandlung muss sinnvoll erscheinen.

Es muss sich um ein anerkanntes Therapieverfahren handeln, das von den Krankenkassen zu gelassen ist (Richtlinienverfahren). Zur Zeit trifft das auf die folgenden Therapieverfahren zu:

Die Therapie muss von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder von einem Arzt mit Psychotherapie als Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

Analytische Psychotherapie
In der Regel 160 Therapiesitzungen. Maximal 300 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

 

Tiefenpsychologische Psychotherapie
In der Regel 50 Therapiesitzungen. Maximal 100 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

 

Verhaltenstherapie
In der Regel etwa 45 Therapiesitzungen. Maximal 80 Therapiesitzungen. (Einzeltherapie) Nach Bewilligung eines entsprechenden Behandlungsantrags.

In jedem Fall übernommen werden 5 – 8 sogenannte „probatorische Sitzungen“. Dabei handelt es sich um Testsitzungen, in denen der Patient herausfinden kann, ob der entsprechende Therapeut der richtige für ihn ist.

Ist die psychotherapeutische Behandlung von der Krankenkasse genehmigt, fallen für die gesetzlich Versicherten keine Kosten an. Bringen Sie zur Behandlung einfach Ihre Krankenversicherungskarte mit. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten vom Therapeuten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Rechnungsbetrag wird dann – wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – von der jeweiligen Krankenversicherung erstattet.

Was die Krankenkasse nicht bezahlt:

Nicht zugelassene Therapieverfahren
Dazu zählen zum Beispiel Gesprächstherapie, Systemische Therapie oder Hypnotherapie.

Coachings
Darunter versteht man Trainings, bei denen bestimmte Fähigkeiten erlernt werden sollen. Coachings gibt es für viele Bereiche. Diese reichen vom Bewerbungstraining über freies Sprechen bis hin zum Flirt-Coaching.

Beratungen
Ganz gleich, ob Lebensberatung, Erziehungsberatung, Eheberatung oder Sexualberatung. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Paartherapien
Die Kosten für die Einbeziehung des Partners in eine Therapie werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie Teil einer Psychotherapie ist, für die die Kasse die Erstattung zugesichert hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zu einzelnen Sitzungen auch Familienmitglieder hinzugebeten werden.

Beachten Sie bitte, dass auch für zugelassene Verfahren ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung gestellt werden muss. Erst wenn dieser positiv beschieden wurde, kann die eigentliche Therapie beginnen.

Private Krankenversicherung
Für privat versicherte Patienten treffen unter Umständen andere Regelungen zu. Ob und welche psychotherapeutischen Leistungen von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt von der Art des abgeschlossenen Versicherungsvertrags ab. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können private Versicherungen Psychotherapie aus ihren Verträgen ausschließen. Beinhaltet der eigene Vertrag einen solchen Ausschluss, muss der Versicherte die Kosten für die Therapie selbst tragen. Einzelheiten dazu können Sie Ihrer Versicherungspolice entnehmen oder bei Ihrem Versicherer erfragen.

Nicht versicherte Patienten
Wer nicht krankenversichert ist und nachweislich die Kosten für eine notwendige Behandlung nicht selbst tragen kann,sollte Kontakt zum Sozialamt aufnehmen.Nach Bewilligung eines entsprechenden Antrags können die Kosten für eine Therapie übernommen werden.

Kostenlose Alternativen
Für Fälle, in denen eine Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung nicht möglich und eine private Abrechnung keine Alternative ist, gibt es zum Beispiel die Psychologischen Beratungsstellen der Caritas oder der Diakonie. Auch die sozialpsychiatrischen Dienste der einzelnen Bundesländer sind eine gute Anlaufstelle, wenn es um Probleme von nicht versicherten Patienten geht. 

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Wer darf Psychotherapie anbieten?

Wer darf Psychotherapie anbieten?

In Deutschland ist es gesetzlich genau geregelt, welche Ausbildungen und Qualifikationen notwendig sind, um Psychotherapie anbieten zu dürfen. Allerdings ist es für den Laien nicht ganz einfach, die unterschiedlichen Angebote und Qualifikationen zu unterscheiden. Im Folgenden finden Sie eine Liste aller Berufsgruppen, die in Deutschland Psychotherapie anbieten dürfen.

Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten haben in der Regel einen Studienabschluss als Diplompsychologe oder einen entsprechenden Masterabschluss erworben. Sie haben eine zusätzliche Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert. Psychologische Psychotherapeuten sind keine Ärzte, können also zum Beispiel keine Medikamente verschreiben. Zugelassene niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten können mit Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen abrechnen. Eine Überweisung vom Psychiater oder Hausarzt ist nicht notwendig.

Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
Kinder- und Jugendpsychotherapeuten behandeln Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 21 Jahre alt sind. Viele Kinder- und Jugendpsychotherapeuten haben die gleiche universitäre Ausbildung wie die Psychologischen Psychotherapeuten, haben jedoch eine Weiterbildung mit dem Schwerpunkt auf der Therapie von Kindern und Jugendlichen absolviert. Andere haben ihre Therapeutenausbildung nach Abschluss eines Studiums der Pädagogik, Sozialpädagogik oder anderer sozialwissenschaftlicher Fächer absolviert.

Fachärzte, deren Ausbildung Psychotherapie beinhaltet
Dazu zählen die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Viele Patienten gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Psychiater automatisch berechtigt ist, Psychotherapie anzubieten. Das ist aber nicht immer der Fall. Auch wenn Psychiater eine fundierte Ausbildung in Bezug auf psychische Erkrankungen haben, dürfen nicht alle automatisch auch Psychotherapie anbieten. Psychotherapie war früher nicht Bestandteil der Ausbildung. Psychiater, die in dieser Zeit ausgebildet wurden, erlangen die Berechtigung erst durch eine Zusatzausbildung für Psychotherapie. Erst seit einigen Jahren gehört Psychotherapie zur Facharztausbildung für Psychiatrie. Die Berufsbezeichnung lautet dann zum Beispiel „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“.

Ärzte mit einer Zusatzausbildung in Psychotherapie
Ärzte aus anderen Fachrichtungen können eine Zusatzausbildung in Psychotherapie bzw. in „fachgebundener Psychotherapie“ machen. Sie sind dann ebenfalls berechtigt, Psychotherapie anzubieten. Während Ärzte mit Zusatzausbildung früher alle Formen psychischer Erkrankungen therapieren durften, schränken die neuen Weiterbildungsverordnungen die Psychotherapie auf Erkrankungen aus dem eigenen Fachgebiet des Arztes ein.

Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie
Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen in Deutschland Psychotherapie anbieten. Allerdings können sie in der Regel nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Ausnahmen (zum Beispiel, wenn nachweisbar kein zugelassener Therapeut in absehbarer Zeit einen Therapieplatz anbieten kann) müssen von der Krankenkasse zunächst genehmigt werden.

Berechtigung ist nicht gleich Kassenzulassung!
Eine Berechtigung, Psychotherapie anbieten zu dürfen, darf nicht mit einer Krankenkassenzulassung verwechselt werden. Es gibt eine Reihe von Psychotherapeuten, die zwar die Berechtigung zur Psychotherapie, nicht aber eine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung haben. Außer in Ausnahmefällen muss der Patient die Kosten für die Behandlung bei diesen Therapeuten selbst tragen.

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Unterliegen Psychotherapeuten der Schweigepflicht?

Unterliegen Psychotherapeuten der Schweigepflicht?

Ja, nach § 203 des Strafgesetzbuchs und nach § 8 der Berufsordnung für Psychologische Psychotherapeuten sind Psychotherapeuten dazu verpflichtet, Stillschweigen über alle persönlichen Informationen und Daten ihrer Patienten zu wahren. Das gilt im Übrigen auch gegenüber Ihrer Krankenversicherung und gegenüber Ihrem Arbeitgeber. An die Schweigepflicht sind nicht nur die Psychotherapeuten gebunden, sondern auch deren Angestellte wie Praxishelfer oder Sekretäre bzw. Sekretärinnen.

Ausnahmen:
In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Suizidgefahr des Patienten oder, wenn eine ernsthafte Gefahr für andere droht, darf der Therapeut seine Schweigepflicht brechen. Das Gleiche gilt, wenn schwere Straftaten begangen wurden, angekündigt wurden oder zu befürchten sind.

Ist der Patient noch minderjährig, liegt es im Ermessen des Therapeuten, ob die Information der Erziehungsberechtigten für eine erfolgreiche Behandlung erforderlich oder unter Umständen auch hinderlich ist. Letzteres könnte zum Beispiel im Fall eines Kindesmissbrauchs der Fall sein.

Patienten können den Therapeuten auch selbst von seiner Schweigepflicht gegenüber bestimmten Personen entbinden. Das macht zum Beispiel Sinn, wenn auch Gespräche zwischen dem Therapeuten und Familienangehörigen (zum Beispiel mit dem Partner, den Kindern, oder Eltern) stattfinden sollen. Eine solche Entbindung von der Schweigepflicht sollte zur Absicherung von Therapeut und Patient immer schriftlich erfolgen.

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Hilft Johanniskraut bei Depressionen?

Hilft Johanniskraut bei Depressionen?

Die Johanniskräuter sind eine Pflanzengattung innerhalb der Johanniskrautgewächse. Bekannt ist vor allem das medizinisch genutzte „Echte Johanniskraut“. Johanniskräuter sind weltweit verbreitet und werden in vielen Kulturen zum Teil schon seit Tausenden Jahren als Heilpflanzen verwendet. Seitdem seit den 1990er Jahren der Bedarf an Johanniskrautpräparaten rapide angestiegen ist, kann er nicht mehr durch das Sammeln wild wachsender Pflanzen allein gedeckt werden. Johanniskraut gehört deshalb zu den wichtigsten in Deutschland angebauten Arzneipflanzen. Es wurde schon in der Antike als Heilpflanze verwendet und wird heute bei leichten bis mittelstarken depressiven Verstimmungen und bei nervöser Unruhe eingesetzt.

Studien zeigen: Johanniskraut kann bei Depressionen helfen

Es liegen zahlreiche Studien vor, die belegen, dass Johanniskraut bei depressiven Verstimmungen aber auch bei leichten Depressionen helfen kann. Einige Studien kommen gar zum Schluss, dass Johanniskraut ähnlich gut wirkt wie moderne Antidepressiva. Dabei hat Johanniskraut den entscheidenden Vorteil, dass die unerwünschten Nebenwirkungen in der Regel seltener sind und milder ausfallen. Eine Ausnahme stellt die Unverträglichkeit mit bestimmten anderen Medikamenten dar, (siehe unten). Es zeigte sich, dass auch Johanniskrautpräparate, ähnlich wie synthetische Antidepressiva, eine Wirklatenz haben. Das heißt, die antidepressive Wirkung von Johanniskraut setzt erst nach einigen Wochen der Einnahme ein.

Kein Drogerie-Johanniskraut!
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass viele Präparate, die man frei in der Drogerie oder Apotheke kaufen kann, eine viel zu geringe Wirkstoffkonzentration haben, um tatsächlich wirksam zu sein. Wenn Ihr Arzt der Ansicht ist, dass Johanniskraut gegen ihre depressive Verstimmung helfen kann, wird er Ihnen ein wirksames Präparat verschreiben. Abzuraten ist von der Bestellung von Johanniskrautpräparaten im Internet. Sofern es sich nicht um einen in Deutschland ansässigen, seriösen Anbieter handelt, ist oftmals völlig unklar, welche Inhaltsstoffe und Verunreinigungen geliefert werden.

Johanniskraut ist nicht gleich Johanniskraut
Und das betrifft nicht nur die Dosierung. Da bisher nicht geklärt ist, welcher Wirkstoff der Johanniskrautpflanze gegen Depressionen wirkt, kann man kaum einschätzen, welche Pflanzen besser oder weniger geeignet sind. Je nach Standort und Wachstumsbedingungen können die Bestandteile der Pflanzeninhaltsstoffe durchaus unterschiedlich sein.

Nebenwirkungen
In verschiedenen Studien konnte gezeigt werden, dass die unerwünschten Nebenwirkungen von Johanniskrautpräparaten meist weniger stark ausfallen als bei synthetischen Antidepressiva. Als häufigste Nebenwirkungen wurden Kopfschmerzen, Erregung, Müdigkeit und phototoxische Reaktionen (Überempfindlichkeit gegen Sonnenlicht) genannt. Während der Einnahme sollte man also grundsätzlich auf ausgedehnte Sonnenbäder oder Solariumbesuche verzichten.

Vorsicht Wechselwirkungen!
Wird Johanniskraut gemeinsam mit anderen Medikamenten eingenommen, kann es zu lebensgefährlichen Wechselwirkungen kommen. Ein weiterer Grund, warum Sie Johanniskraut nur nach Absprache mit Ihrem Arzt, und auf dessen Empfehlung, einnehmen sollten.

Johanniskraut kann unter anderem mit folgenden Medikamenten gefährliche Wechselwirkungen oder deren Wirkungsverlust zur Folge haben:

  • Herzmedikamente
  • Blutfettsenker
  • Präparate zur Empfängnisverhütung („Antibabypille“)
  • Magenschutzmittel
  • Medikamente für HIV-Patienten
  • Medikamente, die bei einer Chemotherapie zum Einsatz kommen
  • Medikamente gegen Abstoßungsreaktionen des Immunsystems

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