Wichtige Hinweise zur Einnahme von Antidepressiva

Wichtige Hinweise zur Einnahme von Antidepressiva

Antidepressiva, also Medikamente zur Behandlung von Depressionen, unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von anderen Medikamenten. Das betrifft sowohl ihre Wirkungsweise als auch ihre Einnahme oder das Absetzen. Wenn Ihnen Ihr Arzt ein Antidepressivum verschrieben hat, sollten Sie die folgenden Hinweise unbedingt beachten.

Wechselwirkungen
Informieren Sie Ihren Arzt darüber, welche anderen Medikamente oder Mittel Sie noch einnehmen. Dazu zählen auch pflanzliche Wirkstoffe. Bekannt sind zum Beispiel Wechselwirkungen zwischen bestimmten Antidepressiva und den sogenannten Triptanen. Das sind Mittel, die zum Beispiel gegen Migräne verschrieben werden. Die Kombination aus bestimmten Antidepressiva und Triptanen kann zu einem Serotoninsyndrom führen. Das Gleiche gilt für einige starke Schmerzmittel. Auch Johanniskrautpräparate sollten nicht gleichzeitig mit einem Antidepressivum eingenommen werden. Ebenso können sich die Wirkungen von Medikamenten aus der Gruppe der Benzodiazepine (Beruhigungs- oder Schlafmittel) und die eines Antidepressivums gegenseitig verstärken oder beeinflussen.

Währen der Einnahme von Antidepressiva sollte unbedingt auf Drogen jeglicher Art verzichtet werden. Dazu zählt zum Beispiel auch Alkohol. Das Zusammenwirken mit Drogen wie Ecstasy, Opiaten oder Amphetaminen kann unvorhersehbare Folgen haben.

Aber nicht nur Medikamente, sondern auch bestimmte Lebensmittel können Probleme verursachen. So sollten Sie möglichst auf Grapefruits oder Grapefruitsaft verzichten, da dieser die Wirksamkeit bestimmter Antidepressiva (und auch anderer Medikamente) im Körper verändern kann. Nehmen Sie Medikamente nie mit Fruchtsäften (oder Alkohol), sondern immer nur mit Wasser ein.

Für Antidepressiva aus der Gruppe der MAO-Hemmer und insbesondere der irreversiblen MAO-Hemmer gilt, dass bestimmte Lebensmittel unbedingt gemieden werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel: Bananen, Schwarze Johannisbeeren, Dill, Fenchelöl, Fisch (auch geräuchert), Geflügelleber, Käse, Petersilie, Pferdebohnen, Sauerkraut, Schinken, Schokolade, alkoholhaltige Speisen und Getränke (Bier, Wein etc.).

Abführmittel können ebenfalls die Wirkung eines Antidepressivums verändern. Sofern nach Rücksprache mit Ihrem Arzt nicht ganz darauf verzichtet werden kann, sollte in jedem Fall ein möglichst großer zeitlicher Abstand zwischen der Einnahme liegen.

Keine Selbstmedikation
Ein Antidepressivum muss immer nach Vorschrift des verschreibenden Arztes eingenommen werden. Antidepressiva sind nicht austauschbar. Nehmen Sie nie ein Antidepressivum, das einem anderen verschrieben wurde. Geben Sie Ihre Medikamente nie an einen anderen weiter.

Dosierung
Halten Sie sich immer an die vom Arzt vorgeschriebene Dosierung und den vorgeschriebenen Zeitpunkt der Einnahme. Für den Behandlungserfolg spielen die Dosierung und vorschriftsmäßige Einnahme des Antidepressivums eine entscheidende Rolle. Ändern Sie nie eigenmächtig die Dosierung. Versuchen Sie nie, eine Medikamentenkapsel zu öffnen, um den Wirkstoff zu teilen.

Bestellen im Internet
Antidepressiva sind verschreibungspflichtige Medikamente, die Sie gegen Vorlage des Rezepts in jeder zugelassenen Apotheke erhalten. Das kann auch eine Online-Apotheke im Internet sein. Bestellen Sie Medikamente grundsätzlich nur bei zuverlässigen Online-Apotheken. Bestellen Sie niemals Billigprodukte unklarer Herkunft im Ausland.

Teilnahme am Straßenverkehr
Einige Antidepressiva können das Reaktionsvermögen beeinträchtigen. Das trifft insbesondere in den ersten Wochen der Einnahme und manchmal auch beim Absetzen zu. Beachten Sie, diesbezügliche Hinweise Ihres Arztes und im Beipackzettel des Medikaments. Beeinträchtigende Wirkungen sind vor allem bei den älteren Antidepressiva zu beobachten. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, ob Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein könnte.

Compliance
Für die erfolgreiche Behandlung einer Depression spielt die Befolgung der Anweisungen Ihres Arztes eine wichtige Rolle. Es ist besonders wichtig, dass Sie die verschriebenen Medikamente in der vom Arzt festgelegten Dosis und Häufigkeit einnehmen. Nur dann kann ein Antidepressivum wie gewünscht wirken.

Risikogruppen
Die Einnahme eines Antidepressivums kann für bestimmte Personengruppen problematisch oder sogar gefährlich sein. Besondere Vorsicht und Beratung ist bei den folgenden Risikogruppen unerlässlich:

  • Schwangere
    Bestimmte Antidepressiva können schädliche Wirkungen auf das ungeborene Kind haben. In einigen Fällen können nach der Geburt Absetzerscheinungen beim Neugeborenen auftreten. Informieren Sie Ihren Arzt unbedingt darüber, wenn Sie schwanger sind, oder im Laufe der Behandlung schwanger werden.
  • Ältere Menschen
    Für Menschen, die 60 oder älter sind, gelten ebenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen. Generell können Antidepressiva – wie auch andere Medikamente – bei älteren Menschen möglicherweise anders wirken, als bei Jüngeren. Hinzu kommt, dass insbesondere zu Beginn der Einnahme Nebenwirkungen wie Schwindel, Kreislaufprobleme oder Gangunsicherheiten auftreten können. Das kann bei älteren Menschen im ungünstigsten Fall zu Stürzen führen.
  • Kinder und Jugendliche
    Es liegen einige, wenn auch nicht unumstrittene, Studien vor, die auf ein erhöhtes Suizidrisiko nach der Einnahme bestimmter Antidepressiva hindeuten.
  • Patienten, die unter einer bipolaren Störung leiden
    Sofern der behandelnde Arzt nichts von der bipolaren Störung weiß, ist es wichtig, ihn darauf hinzuweisen. Ein Antidepressivum kann bei diesen Patienten unter Umständen ungünstige Wirkungen haben. Schlimmstenfalls kann ein manisches Syndrom dadurch ausgelöst werden („Switch“). Oder es kommt zu einem schwerer behandelbaren schnelleren Wechsel zwischen depressiven und manischen Episoden („Rapid Cycling“).

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
Coverbild - Depressionen
Sie finden das Buch bei jedem guten Buchhändler:
Amazon
Thalia
Weltbild
Buecher.de
eBook.de

Sie dürfen gerne von Ihrer Website, aus einem Forum oder aus den sozialen Medien auf diesen Artikel oder auf unsere Seiten verlinken.

Wichtige Hinweise zum Absetzen von Antidepressiva

Wichtige Hinweise zum Absetzen von Antidepressiva

Anders als bei den meisten anderen Medikamenten sollte man die Einnahme eines Antidepressivums nicht einfach von heute auf morgen beenden. Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise und richten Sie sich immer nach den Anweisungen Ihres Arztes.

Antidepressiva immer langsam und schrittweise absetzen
Um mögliche Absetzerscheinungen zu vermeiden oder zumindest abzumildern sollte ein Antidepressivum möglichst langsam und schrittweise „ausgeschlichen“ werden. Das heißt, dass man die Dosis Schritt für Schritt über einen Zeitraum von mehreren Wochen reduziert. Es ist sinnvoll, dabei nicht zu schnell vorzugehen. Warten Sie mindestens eine Woche bis zur jeweils nächsten Dosisreduzierung. Je nach Darreichungsform (Tabletten oder Kapseln) wird Ihr Arzt Ihnen ein Rezept für das Medikament mit der geringeren Dosierung ausstellen. Bei manchen Tabletten sind schon Bruchstellen vorgesehen, um diese teilen oder vierteln zu können. Versuchen Sie niemals den Inhalt einer Kapsel zu teilen. Richten Sie sich nach den Anweisungen Ihres Arztes.

Haben Sie Geduld. Lassen Sie sich Zeit und versuchen Sie nicht, den Absetzprozess zu beschleunigen. Wenn Sie feststellen, dass Absetzsymptome auftreten, verlangsamen Sie die Dosisreduzierung.

Wählen Sie einen günstigen Zeitpunkt für das Absetzen des Antidepressivums. Es macht keinen Sinn, damit zu beginnen, wenn Sie gerade besonders viel „um die Ohren“ haben oder anderweitig gestresst oder belastet sind.

Setzen Sie ein vom Arzt verschriebenes Antidepressivum niemals eigenmächtig ab. Auch dann nicht, wenn Sie das Gefühl haben, dass es nicht oder nicht wie gewünscht wirkt.
Das gilt auch dann, wenn ein verschriebenes Medikament unerwünschte Nebenwirkungen zeigt. Sprechen Sie in solchen Fällen immer mit dem behandelnden Arzt und folgen Sie dessen Anweisungen.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
Coverbild - Depressionen
Sie finden das Buch bei jedem guten Buchhändler:
Amazon
Thalia
Weltbild
Buecher.de
eBook.de

Sie dürfen gerne von Ihrer Website, aus einem Forum oder aus den sozialen Medien auf diesen Artikel oder auf unsere Seiten verlinken.

Depressionen: Besteht die Gefahr eine „Zwangseinweisung“?

Depressionen: Besteht die Gefahr eine „Zwangseinweisung“?

Die Angst vor einer „Zwangseinweisung“ (korrekt: „Zwangsweise Unterbringung“) wird von Patienten immer wieder geäußert. Genährt wird diese Angst durch viele falsche Vorstellungen in den Köpfen, aber auch durch reißerische Berichterstattung in den Medien.

Tatsächlich ist die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eher eine seltene Ausnahme als die Regel. Der Gesetzgeber hat dem extrem enge Grenzen gesetzt und kein Arzt würde Sie gegen Ihren Willen in eine Klinik einweisen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist Fremd- und/oder Selbstgefährdung. Das heißt, nur wer eine ernste Gefahr für seine Mitmenschen oder sich selbst darstellt, kann zwangsweise in eine Klinik eingeliefert werden. Für Patienten, die unter einer Depression leiden, dürfte dies also nur im Fall einer akuten Suizidgefährdung passieren, um das Leben des Patienten zu retten. Einen weiteren Ausnahmefall stellen Patienten mit einer bipolaren Störung dar, die während einer manischen Phase psychotische Symptome entwickeln und sich oder andere gefährden oder schädigen könnten.

Ein Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik ist also bis auf die genannten wenigen Ausnahmen immerfreiwillig. Kein Arzt wird Sie dazu gegen Ihren Willen zwingen oder auch nur überreden. Sie müssen sich diesbezüglich keine Sorgen machen.

Wichtig:
Patienten äußern immer wieder die Befürchtung, dass eine zwangsweise Unterbringung droht, wenn sie ihrem Arzt über ihre Suizidgedanken berichten. Viele verschweigen aus diesem Grund, dass bei ihnen Gedanken an Suizid auftauchen. Das ist eine verständliche, aber auch äußerst problematische Situation. Auf der einen Seite steht der Patient mit seinen Ängsten, auf der anderen, der Arzt, der nur optimal helfen kann, wenn er über den Zustand seines Patienten genau Bescheid weiß.

Grundsätzlich ist es für die Patienten wichtig zu wissen, dass Gedanken an Suizid bei einer Depression nicht ungewöhnlich sind. Viele depressive Patienten denken über Suizid, das Sterben oder den Tod im Allgemeinen häufiger nach als das bei gesunden Menschen der Fall ist. Allerdings gibt es einen großen Unterschied zwischen dem gelegentlichen Nachdenken über den Tod als Ausweg und einer konkreten Suizidplanung.

Ein guter Arzt kennt diese Unterschiede sehr genau und wird Sie nicht sofort in eine Klinik einweisen, wenn Sie berichten, dass gelegentliche Suizidgedanken in Ihrem Denken auftreten. Wenn Sie allerdings ernsthaft planen, einen Suizid durchzuführen, kann der Aufenthalt in einer Klinik Ihr Leben retten! Sie sollten diese Hilfe dann auch annehmen und auf den Rat Ihres Arztes hören. Denn auch wenn Sie Ihr Leben aktuell vielleicht als nicht lebenswert oder gänzlich wertlos betrachten, wird sich das ändern, sobald es Ihnen wieder besser geht. Damit das möglich wird, ist manchmal auch der Aufenthalt in einer Klinik notwendig.

Verschweigen Sie auftauchende Suizidgedanken nicht vor Ihrem Arzt oder Therapeuten. Er kann ihnen helfen, damit es Ihnen wieder besser geht.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
Coverbild - Depressionen
Sie finden das Buch bei jedem guten Buchhändler:
Amazon
Thalia
Weltbild
Buecher.de
eBook.de

Sie dürfen gerne von Ihrer Website, aus einem Forum oder aus den sozialen Medien auf diesen Artikel oder auf unsere Seiten verlinken.

Zwangseinweisung?

Zwangseinweisung?

Im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen wird immer wieder die Angst vor einer sogenannten „Zwangseinweisung“ genannt

 Wir erhalten immer wieder Anfragen von besorgten Patienten, die befürchten, aufgrund ihrer Erkrankung zwangsweise in ein (psychiatrisches) Krankenhaus eingewiesen zu werden.

Mit dem folgenden Artikel wollen wir dehalb über diese Frage aufklären und vor allem unbegründete Ängste nehmen. Denn leider führt die Angst vor einer „Zwangseinweisung“ immer wieder dazu, dass Menschen mit Suizidgedanken nicht die notwendige Hilfe suchen und erhalten. Nicht wenige Patienten verschweigen ihrem Arzt, dass sie von Suizidgedanken gequält werden, weil sie befürchten, dann zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen zu werden.

Diese Befürchtung ist allerdings in den allermeisten Fällen unbegründet. Einer zwangsweisen Unterbringung setzt der Gesetzgeber sehr enge Grenzen. Sie ist überhaupt nur dann möglich, wenn ein Mensch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder auch das eigene Leben gefährdet. Das ist aber bei einem Patienten, der „nur“ über Suizid nachdenkt, nicht der Fall. Anders sieht der Fall aus, wenn ein Patient bereits versucht hat sich das Leben zu nehmen, oder wenn ein Patient ankündigt, dies in unmittelbarer Zukunft zu tun. So werden Menschen, die nach einem „missglückten“ Suizidversuch gerettet wurden, oftmals auch gegen ihren Willen zu ihrem eigenen Schutz zwangsweise in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.

Wer darf eine zwangsweise Unterbringung veranlassen?

Auch das hängt unmittelbar mit der Ausgangssituation zusammen. So kann zum Beispiel ein Notarzt eine zwangsweise Unterbringung bei einem akuten Suizidversuch veranlassen. Ein Allgemeinmediziner kann in seltenen Fällen eine solche Maßnahme veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn er den Eindruck hat, dass im Patientengespräch eine solch massive psychische Krise entstanden ist, dass der Patient nicht mehr gefahrlos nach Hause entlassen werden kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Patienten eine lebensbedrohliche Diagnose mitgeteilt wird. Aber auch in solchen Fällen, muss je nach Bundesland, ein Amtsarzt hinzugezogen werden, der die Empfehlung bestätigen muss.
Bei Personen, die unter Betreuung stehen, sieht es ein wenig anders aus. Hier reicht es meist aus, dass der Betreuer einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht stellt. Wenn das Gericht dem Antrag zustimmt, kann die unter Betreuung stehende Person auch zwangsweise zum Beispiel in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Ein geistig klarer Patient darf jede Behandlung ablehnen

Zwangsbehandlungen sind sowohl bei psychischen als auch bei körperlichen Erkrankungen grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Patient nicht in der Lage ist, die Schwere seiner Erkrankung und die Notwendigkeit ihrer Behandlung zu erkennen. Grundsätzlich hat jeder Patient das Recht auf Nicht-Behandlung. Voraussetzung ist, dass er geistig in der Lage ist, die Schwere seiner Erkrankung und die Folgen einer Nicht-Behandlung zu verstehen. Niemand, der geistig gesund ist, kann also gegen seinen Willen eingewiesen und behandelt werden.

Schweigepflicht gilt fast immer

Grundsätzlich gilt bis auf ganz wenige Ausnahmen auch immer die Schweigepflicht des behandelnden Arztes. Ein Arzt darf die Daten eines Patienten grundsätzlich nur dann weitergeben, wenn der Patient dem zugestimmt hat. Das gilt auch gegenüber der Polizei und gegenüber Gerichten. Ausnahmen gibt es nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben, was nur in den allerseltensten Fälle zutreffen dürfte.

Beispiele für typische Fälle zwangsweiser Unterbringung:

  • Akute Psychose mit Eigen- oder Fremdgefährdung
  • Suizidversuch
  • Befürchtete Selbstgefährdung nach Mitteilung extrem belastender Informationen
  • Fälle schwerster Verwahrlosung
  • Extreme Hilflosigkeit (z. B. Gefahr des Verhungerns oder des Erfrierens)

Grundsätzlich gilt, dass die genannten Maßnahmen nur dann gesetzlich legitimiert sind, wenn eine unmittelbare Gefährdung vorliegt. Es reicht also nicht die Vermutung, dass die betreffende Person möglicherweise irgendwann in der Zukunft eine Gefahr für sich oder andere darstellen könnte. Die drohende Gefahr muss unmittelbar, also innerhalb von Stunden oder höchsten wenigen Tagen bestehen.

Unabhängig von Maßnahmen wie der zwangsweise Unterbringung bedürfen weitergehende Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte wie zum Beispiel die Fixierung eines Patienten, zusätzliche (gerichtliche) Verfügungen.

Was ist das PsychKG?

Bei der zwangsweisen Unterbringung kommt in der Regel das meist als PsychKG abgekürzte „Gesetz über Schutz und Hilfen für psychisch kranke Menschen“ zum Einsatz. Dieses Gesetz, auch Psychisch-Kranken-Gesetz genannt, gilt jeweils für das zuständige Bundesland. Die Bestimmungen gleichen sich größtenteils, können aber im Detail von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. In einigen Bundesländern heißt das Gesetz auch Unterbringungsgesetz oder eindeutiger Freiheitsentziehungsgesetz.
Zuständig für die Regelungen des Gesetzes ist meist das örtliche Ordnungsamt, welches in der Regel auch ein entsprechendes gerichtliches Verfahren beantragt. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen ein rechtlicher Betreuer oder sogar ein ganz normaler Bürger ein solches Verfahren beantragen kann.

 Worauf muss man achten, wenn man gegen seinen Willen eingewiesen wird?

Grundsätzlich stellt eine zwangsweise Unterbringung einen Eingriff in die Grundrechte eines Patienten dar. Und wie bei solchen Eingriffen (in demokratischen Ländern) üblich, muss ein Richter darüber entscheiden, ob dieser Eingriff in die Grundrechte eines Bürgers gerechtfertigt ist. Dabei entsteht zwangsläufig das Problem, dass ein Richter aufgrund seiner Qualifikation grundsätzlich gar nicht in der Lage ist, eine solche psychiatrische Beurteilung vorzunehmen. Das heißt, er muss sich mit einem Spezialisten, in diesem Fall in der Regel der behandelnde Psychiater, austauschen. Für den Patienten bedeutet das, dass relativ viel Zeit verstreicht, bevor sich ein Richter überhaupt zu seinem Fall äußern kann. Ein Patient, der gerade erst eingeliefert wurde, wird ja nicht in jedem Fall umgehend ausführlich untersucht. Und selbst wenn, kann es einige Zeit dauern, bis der Richter den Arzt erreicht, der die Untersuchung vorgenommen hat. Insbesondere nachts und am Wochenende gilt das in verstärktem Maße.
Trifft der Richter dann auf den Patienten, kann es leicht vorkommen, dass dieser sich aus Unwissenheit nicht im eigenen Interesse äußert, oder dass er sich aus unterschiedlichen Gründen nicht geschickt genug äußern kann, um eine Entlassung zu erreichen.
Denn leider steht einem Patienten, der zwangsweise in die Psychiatrie eingeliefert wurde – im Gegensatz zu einem Straftäter – kein Pflichtverteidiger zur Verfügung, der dem Patienten Tipps und Hinweise für ein günstiges Verhalten gegenüber dem Richter geben könnte. Ihm steht allerdings in den meisten Fällen ein sogenannter „Verfahrenspfleger“ zu. Dabei handelt es sich oft – aber nicht immer – um Rechtsanwälte, die solche Aufgaben übernehmen. Die Bezahlung des Verfahrenspflegers liegt in der Regel unterhalb der eines Handwerkers, weshalb sich Begeisterung und Motivation vieler Verfahrenspfleger verständlicherweise in Grenzen hält.

Achtung bei schneller Entlassung!
Immerhin kommt es in einigen Fällen dazu, dass der behandelnde Arzt schnell zu dem Schluss kommt, dass die zwangweise Unterbringung nicht gerechtfertigt ist oder war, bevor der Patient mit Richter oder Verfahrenspfleger gesprochen hat. Der Patient wird also wieder entlassen und möchte die ganze Angelegenheit schnellstmöglich vergessen. Er vergisst dabei aber, dass die (scheinbar) rechtswidrige Zwangseinweisung dadurch nicht aus seinen Akten verschwindet. Das geschieht nur, wenn der Patient die Rechtswidrigkeit der Einweisung auch gerichtlich feststellen lässt. Tut er das nicht, kann es passieren, dass der Vermerk ihm noch nach vielen Jahren vielleicht in einem ganz anderen Zusammenhang erhebliche Probleme machen kann.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
Coverbild - Depressionen
Sie finden das Buch bei jedem guten Buchhändler:
Amazon
Thalia
Weltbild
Buecher.de
eBook.de

Sie dürfen gerne von Ihrer Website, aus einem Forum oder aus den sozialen Medien auf diesen Artikel oder auf unsere Seiten verlinken.

Die häufigsten Missverständnisse und Irrtümer bei Depressionen

Die häufigsten Missverständnisse und Irrtümer bei Depressionen

Es gibt in Bezug auf Depressionen einige weitverbreitete Ansichten und Vorurteile, die nicht zutreffend sind. Hier finden Sie die wichtigsten Irrtümer und Missverständnisse.

Irrtum 1: Depressionen sind keine echte medizinische Krankheit
Bei einer Depression handelt es sich nicht um eine vorübergehende Verstimmung, schlechte Laune oder Traurigkeit, weil man etwas Belastendes erlebt hat. Solche „leichten“ oder nur kurz andauernden Stimmungsverschlechterungen bezeichnet man bestenfalls als „depressive Verstimmung“, nicht aber als Depression. Eine echte Depression geht tiefer und dauert viel länger. Sie ist eine ernsthafte medizinisch anerkannte und medizinisch behandelte Krankheit, die in manchen Fällen zum Tod führt (Suizid). An einer Depression kann – genau wie an einer Grippe – buchstäblich jeder erkranken.

Irrtum 2: Antidepressiva reichen aus, um eine Depression zu heilen
Antidepressiva können die schlimmsten Symptome einer Depression lindern und die Betroffenen so wieder in die Lage versetzen, am Leben teilzunehmen. Auch eine aktive Auseinandersetzung mit der Erkrankung wird oft erst nach einer Behandlung der Symptome möglich. Die Behandlung mit Antidepressiva bildet also die Grundlage, auf der es erst möglich wird, die Erkrankung mithilfe von Psychotherapie und Psychoedukation zu behandeln. Antidepressiva allein führen in der Regel nicht zu einer vollständigen und dauerhaften Heilung.

Irrtum 3: Die Betroffenen müssten sich nur mal „zusammenreißen“
Eine Depression hat nichts damit zu tun, dass sich jemand gehen lässt oder sich nicht ausreichend bemüht, aus einer schlechten Stimmung herauszukommen. Wer das noch nicht selbst erlebt hat, kann es sich nur schwer vorstellen. Einem depressiven Menschen zu sagen, er solle sich zusammenreißen oder doch mal „positiv denken“ ist so, als wenn man einem Menschen mit hohem Fieber sagen würde, er solle doch mal cool bleiben und so sein Fieber senken. Wer unter Depressionen leidet,kannsich nicht zusammenreißen undkannauch nicht positiv denken, selbst, wenn er es noch sehr möchte. Das ist schlicht unmöglich.

Irrtum 4: Nur psychisch labile Menschen erkranken an Depressionen
Wie schon gesagt, eine Depression kann jeden treffen. Ganz gleich, ob Lehrer, Arzt, Fußballer oder Stahlarbeiter: Selbst die „stärksten“ Männer sind davor nicht sicher. Nicht selten kommt es vor, dass die Betroffenen es selbst gar nicht fassen können, eine Depression zu erleiden. Auch wenn es Risikofaktoren und bei manchen Menschen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit gibt, an einer Depression zu erkranken, letztlich kann sie jeden erwischen.

Irrtum 5: Die Ursache für eine Depression ist immer ein trauriges Ereignis
Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Eine Depression ist viel mehr als eine einfache Reaktion auf ein bedrückendes Ereignis. Manchmal können so ein Ereignis oder auch lang andauernde Belastungen ein Auslöser für eine Depression sein. Nicht selten gibt es aber auch gar keine offensichtlichen Auslöser. Die Depression kommt dann „aus heiterem Himmel“, obwohl im Leben scheinbar alles gut läuft.

Irrtum 6: Depressive Menschen weinen häufig
Häufiges Weinen kann ein Symptom einer Depression sein. Manche Erkrankte aber weinen nur sehr selten oder sogar gar nicht. Nicht wenige beklagen eine emotionale Leere, die selbst Gefühle von Traurigkeit ausschließt. Auch Betroffene, die unter einer lang andauernden „schleichenden“ Form der Depression, der Dysthymia, leiden, zeigen nach außen oft keine oder kaum erkennbare Symptome. Viele präsentieren sich nach außen ganz anders, als sie sich innerlich fühlen.

Irrtum 7: Eine Depression vererbt sich immer auf Kinder und Enkelkinder
Es scheint so zu sein, dass das Risiko an einer Depression zu erkranken erhöht ist, wenn die eigenen Eltern oder Großeltern auch schon unter Depressionen litten. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Nachkommen auch an einer Depression erkranken. Menschen mit familiärer Vorbelastung sollten aufmerksam sein, müssen aber nicht zwangsläufig ebenfalls erkranken.

Irrtum 8: Antidepressiva machen abhängig
Die typischen Merkmale einer Sucht, nämlich Toleranzentwicklung und das Bedürfnis, höhere Dosen einzunehmen, treten bei Antidepressivanicht auf. Grundsätzlich wirken Antidepressiva ganz anders als suchterzeugende Medikamente wie zum Beispiel Beruhigungsmittel (Valium® und Co.). Trotzdem können auch bei Antidepressiva Absetzerscheinungen auftreten, weshalb ein Antidepressivum immer unter Anleitung des Arztes langsam „ausgeschlichen“ werden sollte.

Irrtum 9: Antidepressiva verändern die Persönlichkeit
Das ist nachweislich falsch. Antidepressiva normalisieren den Hirnstoffwechsel. Die Betroffenen fühlen sich nach dem Wirkungseintritt nicht etwa verändert. Tatsächlich beschreiben die meisten die Wirkung so, dass sie sich (oft nach langem Leiden) endlich wieder wie sie selbst fühlen können.

Irrtum 10: Antidepressiva machen gute Laune
Die Vermutung liegt nahe, trifft aber so nicht zu. Tatsächlich verbessern Antidepressiva die Stimmung depressiver Patienten bis zu einem gewissen „normalen“ Niveau. Ein gesunder Mensch kann mithilfe von Antidepressiva seine Stimmung aber nicht verbessern. Wäre das anders, gäbe es schon längst einen florierenden Schwarzmarkt, wie auch für alle anderen stimmungsverbessernden Drogen. Nimmt ein Gesunder ein Antidepressivum erlebt er in der Regel nur die unangenehmen Nebenwirkungen, nicht aber eine Stimmungsverbesserung.

Irrtum 11: Antidepressiva muss man für den Rest des Lebens einnehmen
Auch das ist falsch. In vielen Fällen kann das Antidepressivum nach erfolgreicher Therapie (oft in Verbindung mit einer Psychotherapie) vollständig abgesetzt werden. In manchen Fällen wird allerdings empfohlen, das Antidepressivum auch danach als Rückfallprophylaxe noch länger einzunehmen.

Irrtum 12: Männer haben selten Depressionen
Die meisten Forscher und Mediziner gehen davon aus, dass Männer genauso häufig von Depressionen betroffen sind wie Frauen. Die zum Teil widersprüchlichen statistischen Zahlen deuten allerdings darauf hin, dass Frauen häufiger und früher ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen als Männer. Bei Männern, die sich psychische Schwächen nur ungern eingestehen, werden Erkrankungen deshalb häufiger nicht diagnostisch erfasst. Männer reagieren öfter mit Aggression und Alkohol- oder Drogenmissbrauch auf ihre depressive Stimmung.

Irrtum 13: Über die Depression zu sprechen, macht es nur schlimmer
Depressive Menschen brauchen jede Form von Unterstützung aus der Familie und dem sozialen Umfeld. Über die Depression sprechen zu können, ist für viele Patienten eine Erleichterung und hilft dem Umfeld dabei, den Betroffenen besser zu verstehen. Es ist immer besser, mit dem Betroffenen über seine Depression zu sprechen, als ihn mit seinen Sorgen und Ängsten allein zu lassen!

Irrtum 14: Wer über Suizid spricht, führt ihn nicht aus
Die ist sicher einer der gefährlichsten Irrtümer über Depressionen. Tatsächlich führen sehr viele Betroffene, die einen Suizid ankündigen oder darüber sprechen, diesen später auch aus. Wenn ein depressiver Mensch über eine Selbsttötung spricht, muss man dies immer sehr ernst nehmen und Hilfe suchen.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
Coverbild - Depressionen
Sie finden das Buch bei jedem guten Buchhändler:
Amazon
Thalia
Weltbild
Buecher.de
eBook.de

Sie dürfen gerne von Ihrer Website, aus einem Forum oder aus den sozialen Medien auf diesen Artikel oder auf unsere Seiten verlinken.

Was man selbst gegen Depressionen tun kann

Was man selbst gegen Depressionen tun kann

Die nachfolgenden Tipps sind für Patienten mit leichten Depressionen gedacht oder für solche, die eine Depression überwunden haben. Falls Sie aktuell an einer schweren Depression leiden, werden Sie die Tipps wahrscheinlich nur schwer umsetzen können. Sie werden beim Lesen der Tipps vielleicht denken, dass das alles sinnlos ist oder sowieso nicht funktioniert. Ärgern Sie sich nicht darüber, diese Gedanken sind eine Folge der Depression. Es ist nicht Ihre Schuld, wenn Sie mit den Tipps aktuell nichts anfangen können. Ich verspreche Ihnen, Sie werden das anders sehen, wenn sich Ihr Zustand bessert.

Tipp 1: Gut für sich selbst sorgen
Manche Menschen setzen alle Hebel in Bewegung, wenn es darum geht, etwas für andere zu tun. Nur ihre eigenen Bedürfnisse vernachlässigen sie so lange, bis es nicht mehr weiter geht. Dabei ist es für jeden Menschen ausgesprochen wichtig, zunächst einmal gut für sich selbst zu sorgen. Das trifft umso mehr auf die Menschen zu, die mit einer psychischen Belastung leben. Halten Sie also zumindest die Minimalstandards ein. Essen Sie regelmäßig und gesund (keine Fertignahrung, kein Fast Food), schlafen Sie regelmäßig und ausreichend und bewegen Sie sich regelmäßig. Vermeiden Sie Stress und Überlastungen im Job und im Privatleben. Lernen Sie, auch einmal Nein zu sagen. Sie helfen niemandem damit, wenn Sie selbst krank werden!

Tipp 2: Realistische Ziele setzen
Etwas nicht zu schaffen, das man sich vorgenommen hat, macht schlechte Laune und verdirbt die Stimmung. Oftmals liegt es aber gar nicht daran, dass man sich zu wenig angestrengt hat. Man nimmt sich einfach zu viel vor oder setzt sich Ziele, die man realistisch betrachtet, gar nicht erreichen kann.

Insbesondere ehrgeizige Menschen, die hohe Ansprüche an sich selbst stellen, sind von diesem Problem betroffen. Manchmal steckt dahinter der Gedanke, dass man sich besonders viel vornehmen müsse, um wenigstens einen Teil davon auch zu schaffen. Doch diese Strategie hat nur eine Wirkung. Man fühlt sich hinterher immer schlecht, ganz gleich, ob man 50, 70 oder 80 % des Vorgenommenen geschafft hat. Besser und zufriedenstellender ist es, sich kleinere Ziele zu setzen, die man auch tatsächlich bewältigen kann. Denn jedes erreichte Ziel ist gut für die Stimmung und motiviert dazu, weitere Ziele in Angriff zu nehmen.

Tipp 3: Fehler machen ist nicht nur OK, sondern notwendig!
Ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie sich selbst beschimpft haben, wenn Sie einen Fehler gemacht haben? Oder haben Sie sich geschämt oder sich schuldig gefühlt? Wenn ja, geht es Ihnen so, wie vielen anderen Menschen auch. Kaum macht man einen Fehler, beginnt eine Spirale von Selbstvorwürfen. „Das war ja wieder mal wirklich dämlich von mir“, „Ich bin auch wirklich zu dumm“ und so weiter.

Machen Sie Schluss damit. Denn solche negativen Gedanken ziehen Sie nicht nur runter, sondern sind auch völlig falsch. Nur wer Fehler macht und aus ihnen lernt, entwickelt sich weiter. Keine Fehler machen nur die, die gar nichts tun. Stehen Sie zu Ihren Fehlern und lachen Sie gemeinsam mit anderen darüber, wenn etwas peinlich war. Na und? Sie haben das Recht, so viele Fehler zu machen, wie Sie wollen. Da ist nichts Schlimmes dabei. Sie können dadurch nur gewinnen!

Tipp 4: Den Blickwinkel verändern
Die meisten von uns werden von der Kindheit an darauf trainiert, überall Fehler zu entdecken. Unsere Aufmerksamkeit wird von allen möglichen Unzulänglichkeiten magisch angezogen. Und so kommt es oft vor, dass wir unzufrieden sind und uns ärgern, obwohl es uns doch eigentlich sehr gut geht.

Manchmal hilft es schon, sich das klar zu machen und die Aufmerksamkeit ganz gezielt auf die Dinge zu lenken, die schön sind und mit denen wir zufrieden sein können. Wenn das nicht funktioniert, hilft es oft, unsere eigene Welt einmal aus der Perspektive eines anderen Menschen zu betrachten. Millionen von Menschen auf der ganzen Welt müssen Hunger leiden, befinden sich auf der Flucht oder haben kein Dach über dem Kopf. Was glauben Sie, wie unser Leben auf diese Menschen wirken würde, wenn sie es sehen könnten? Im Hinblick auf diese Menschen leben wir doch im sprichwörtlichen Paradies. Man muss sich nur ab und zu selbst daran erinnern, um mit dem eigenen Leben zufriedener zu sein.

Tipp 5: Nicht ärgern (lassen)
Es gibt zwei verschiedene Arten von Dingen, über die man sich ärgern kann. Das eine sind Dinge, die man ohnehin nicht ändern kann und das andere sind solche, die man beeinflussen kann. Alles, was zur ersten Gruppe gehört, sollte man sofort vergessen. Sich über Dinge zu ärgern, die man nicht ändern kann, macht überhaupt keinen Sinn. Man schadet sich damit nur selbst. Man sollte solche Dinge entweder einfach akzeptieren, oder versuchen, etwas Positives in ihnen zu entdecken.

Bei den Dingen, die man selbst beeinflussen kann, gibt es solche, für die sich der Ärger lohnt (vielleicht 10 %) und solche, die ohnehin in ein paar Tagen oder Monaten vergessen sind. Die Letzteren sollte man nicht weiter verfolgen. Sie sind den Ärger nicht wert. Überhaupt schadet das Ärgern immer nur demjenigen, der sich ärgert. Den meisten Menschen, über die wir uns ärgern, ist das ohnehin völlig gleichgültig. Versuchen Sie, das Ärgern beim nächsten Mal einfach zu unterlassen. Sie werden sehen, das funktioniert. Am Anfang vielleicht noch nicht so gut, aber mit jedem Mal besser!

Tipp 6: Angenehme Dinge planen (und auch durchführen!)
Für das seelische Wohlbefinden ist es äußerst wichtig, Dinge zu tun, die Freude machen. Deshalb sollten angenehme Tätigkeiten einen festen Platz in Ihrem Terminkalender haben. Nur zu leicht passiert es, dass die angenehmen Dinge schnell wieder zugunsten der scheinbar wichtigeren Aktivitäten vernachlässigt werden. Nach einer überstandenen Depression ist es auch nicht immer möglich, einfach da weiterzumachen, wo man vor der depressiven Episode aufgehört hat. Manchmal muss man den Spaß an angenehmen Tätigkeiten auch erst Schritt für Schritt wieder erlernen. Dazu ist es hilfreich, zu überlegen, was man früher gerne getan hat. Man kann auch den Partner oder Angehörige danach fragen. Dann sollten die angenehmen Tätigkeiten auch regelmäßig durchgeführt werden. Sie nur zu planen oder nur über sie nachzudenken, reicht nicht. Man muss es auch tun. Die Freude daran kommt dann automatisch nach einiger Zeit zurück.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
Coverbild - Depressionen
Sie finden das Buch bei jedem guten Buchhändler:
Amazon
Thalia
Weltbild
Buecher.de
eBook.de

Sie dürfen gerne von Ihrer Website, aus einem Forum oder aus den sozialen Medien auf diesen Artikel oder auf unsere Seiten verlinken.

Sorry, Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt.