Die Entscheidung, eine Psychotherapie zu beginnen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Heilung oder zur Besserung Ihrer Symptome. Allerdings ist vielen Betroffenen nicht klar, welche Schritte zu unternehmen sind, bevor man eine Psychotherapie beginnen kann. Denn anders als bei der Verschreibung von Krankengymnastik oder Massagen ist es nicht damit getan, mit einem Rezept zum nächstbesten Therapeuten zu gehen. Das beginnt schon mit der notwendigen Bewilligung durch die eigene Krankenversicherung. Auch die Suche nach dem richtigen Therapeuten erfordert mehr Aufwand, als einen Blick ins Telefonbuch. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine Psychotherapie beantragen und erhalten.
Erste Anlaufstelle: Hausarzt
Obwohl nicht zwingend erforderlich, ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle für die meisten Patienten. Hat man keinen Hausarzt oder hat zum eigenen Hausarzt kein Vertrauen, kann man sich auch direkt an einen psychiatrischen Facharzt (Psychiater) oder an einen Psychologischen Psychotherapeuten wenden. Manche Ärzte haben auch eine Zusatzqualifikation für Psychotherapie erworben und bieten neben ihren „normalen“ ärztlichen Leistungen auch Psychotherapie an. In diesem Fall können Sie eine Psychotherapie auch direkt bei dem behandelnden Arzt beginnen.
Brauche ich eine Überweisung von einem Arzt?
Nein, Sie können auch direkt einen Psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen, ohne eine Überweisung eines Arztes zu haben. In den meisten Fällen wird es aber nicht so sein, dass der Psychotherapeut Ihre erste Anlaufstelle ist. Die meisten Patienten suchen zunächst ihren Hausarzt auf, der dann in vielen Fällen eine Überweisung zu einem Psychiater oder Psychotherapeuten vornimmt. Aber wie gesagt: Notwendig ist das nicht.
Wartezeiten
Der Bedarf an Psychotherapeuten übersteigt das Angebot bei Weitem. Aus diesem Grund haben fast alle Therapeuten sehr lange Wartelisten. Die Wartezeit für einen ersten Termin kann durchaus mehrere Monate betragen. Leider betrifft das in erster Linie gesetzlich versicherte Patienten. Privatpatienten und Selbstzahler müssen in der Regel weniger lang warten.
Tipp:
Die Wartezeiten in ländlichen Gegenden sind meist länger als in der Großstadt. Insbesondere in Städten, in denen sich Universitäten oder andere Einrichtungen befinden, die Psychotherapeuten ausbilden, gibt es ein deutlich größeres Angebot an Therapeuten. Unter Umständen lohnt es sich deshalb, es dort zu versuchen und die längere Anfahrt in Kauf zu nehmen.
Dringende Fälle
In dringenden Fällen, insbesondere bei Suizidgefahr kann Ihr behandelnder Arzt Ihnen dabei helfen, schnellstmöglich Hilfe zu erhalten. Im Zweifelsfalle nimmt jedes Krankenhaus mit einer psychiatrischen Abteilung einen suizidgefährdeten Patienten jederzeit auf.
Zu welchem Therapeuten soll ich gehen?
Grundsätzlich gilt, dass Patienten die 18 Jahre oder älter sind, einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung aufsuchen sollten. Patienten, die jünger sind, sind bei einem Kinder- und Jugendtherapeuten besser aufgehoben. Alternativ zu niedergelassenen Therapeuten bieten auch viele Ambulanzen psychiatrischer oder psychosomatischer Kliniken, Therapien an. Ebenso die Ambulanzen von Krankenhäusern mit psychiatrischen Abteilungen. Beratungsstellen oder psychologische Beratungsdienste bieten oftmals kostenlose Beratungen an.
Wie finde ich einen Therapeuten?
Unter Umständen kann Ihr Hausarzt oder Psychiater Ihnen einen Therapeuten empfehlen. Insbesondere Psychiater kennen die Therapeuten in der Umgebung in der Regel so gut, dass sie wissen, welcher Therapeut zu Ihnen oder zu Ihrer speziellen Problematik passen könnte. Darüber hinaus haben sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die verschiedenen Therapeutenverbände Adresslisten mit Therapeuten. Die entsprechenden Adressen finden Sie im Beitrag „Wichtige Adressen“.
Informationen über Therapeuten finden Sie auch im Internet. Sowohl in spezialisierten Internetforen als auch auf sogenannten Bewertungsportalen finden Sie Informationen über bestimmte Therapeuten. Aber Vorsicht: Im Internet wird viel gemeckert und es melden sich vor allem die unzufriedenen Patienten zu Wort. Diese Informationen sind also mit Vorsicht zu genießen.
Beantragung der Kostenübernahme
Die Abrechnung mit der Krankenkasse oder Krankenversicherung läuft im Falle einer Psychotherapie ein wenig anders, als beim normalen Arztbesuch. Die Krankenkasse muss die Therapie genehmigen, damit Sie sicher sein können, dass sie auch die Kosten für die Behandlung übernimmt. Abgesehen von den sogenannten probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) sollte man keine Psychotherapie beginnen, ohne dass diese Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Einzige Ausnahme: Wer die Therapie aus eigener Tasche zahlt, benötigt diese Zusage zur Kostenübernahme natürlich nicht.
Was ist, wenn man schon einmal eine Psychotherapie gemacht hat?
Auch wer bereits eine Psychotherapie gemacht hat, kann eine weitere Therapie beantragen. Es gelten im Prinzip die gleichen Voraussetzungen wie beim Beantragen einer ersten Psychotherapie. Je nach Krankenversicherer kann es aber Unterschiede geben, wenn die erste Therapie weniger als zwei Jahre zurückliegt. Möglicherweise muss der Antrag dann gesondert von einem Gutachter geprüft werden. Entsprechende Informationen erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung. In der Regel kennt auch der Therapeut, der den Antrag stellt, die entsprechenden Regelungen.
Dieser Beitrag ist ein Auszug aus unserem Buch Depressionen - erkennen - verstehen - überwinden von Alexander Stern.
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